TBLLeverkusener Abwassergebühren bleiben unverändert

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Abwasser_Toilettenspuelung

Symbolbild

Die Entsorgung von Regen- und Schmutzwasser wird für die Leverkusener Haushalte im nächsten Jahr nicht teurer. Der Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) stimmte am Dienstag der Kalkulation der Geschäftsführung zu, wonach die Gebühr für Abwasser unverändert bei 2,43 Euro pro Kubikmeter und für Regenwasser bei 1,08 Euro pro Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche bleibt. Dem Beschluss war allerdings eine längere Diskussion um die Höhe der kalkulatorischen Zinsen vorausgegangen.

Dazu hatte der Schlebuscher Karl-Heinz Balduan (wie schon im vergangenen Frühjahr – wir berichteten) einen Bürgerantrag gestellt. Balduan hält die von den TBL-Kaufleuten veranschlagten 6,3 Prozent angesichts des aktuellen, historisch niedrigen Zinssatzes für zu hoch. Damit würden die Haushalte buchstäblich über Gebühr belastet. Schon bei einem auf 6,2 Prozent reduzierten Zins würden die Leverkusener um rund 135 000 Euro entlastet, während die Technischen Betriebe für das kommende Jahr immer noch mit rund 800 000 Euro Gewinn rechnen dürften. Dieser Standpunkt stieß im Verwaltungsrat durchaus auf Sympathie.

Auch TBL-Chef Wolfgang Herwig signalisiert Verständnis für Balduans Anliegen. Er blieb aber bei seiner von kaufmännischen Gesichtspunkten geleiteten Argumentation, die er auch schon im Frühjahr vertreten hatte. Der kalkulatorische Zinssatz beruhe auf dem Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre. Aufgrund der gesunkenen Zinsen sei er denn auch von 6,4 in diesem auf 6,3 Prozent im nächsten Jahr gesenkt worden.

Mehrheit dagegen

Für die Gebührenzahler garantiere der lange Zeitraum eine langfristig verlässliche Grundlage, während ständige Anpassungen an das tatsächliche Zinsniveau zwar zu deutlichen Senkungen, in ungünstigen Fällen aber auch zu sprunghaften Steigerungen führen könnten. Herwig wies außerdem darauf hin, dass die Leverkusener Abwassergebühren mit 626,40 Euro pro Jahr für einen Musterhaushalt auf Platz 124 von 396 Städten in Nordrhein-Westfalen liegen.

Balduans Bürgerantrag wurde schließlich mit sieben gegen vier Stimmen abgelehnt. Ebenso unverändert wie die Kosten für Regen- und Abwasser bleiben auch die Gebühren für abflusslose Gruben und mobile Toilettenanlagen (2,96 Euro pro Kubikmeter Frischwasser) und Kleinkläranlagen (27,90 Euro pro Kubikmeter).

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