Vorwürfe in GummersbachBrachten Sanitäter Verletzten gegen seinen Willen in Klinik?

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Das Kreiskrankenhaus in Gummersbach

Das Kreiskrankenhaus in Gummersbach

Gummersbach – Haben fünf Mitarbeiter des Oberbergischen Rettungsdienstes am Dienstag vergangener Woche nur nach bestem Wissen ihren Job gemacht? Oder haben sie einen Verletzten nach einem schweren Unfall auf der A4 gegen dessen Willen zur Behandlung ins Krankenhaus nach Gummersbach gebracht?

Zu letzterem Schluss ist nach Informationen dieser Zeitung eine Streifenwagenbesatzung der Kölner Autobahnpolizei gekommen. Sie ist offenbar tätig geworden, um zu klären, ob ein Fall von Freiheitsberaubung vorliegen könnte. Und das allem Anschein nach unter bisweilen für Aufsehen sorgenden Begleitumständen im Gummersbacher Krankenhaus.

Nach Schilderungen, die dieser Zeitung vorliegen, soll sich der Autofahrer in der vergangenen Woche auf dem Gebiet der Gemeinde Reichshof mit seinem Auto fünfmal überschlagen haben. Der Rettungsdienst war demnach mit fünf Personen am Unfallort.

Wollten Polizisten Behandlung unterbrechen?

Die Einsatzkräfte, darunter ein Notarzt, konnten nicht ausschließen, dass der Verunglückte schwer verletzt war und innere Verletzungen erlitten hatte, weshalb ein Transport in eine Klinik zwingend geboten schien. Ein Notfallmediziner sagte auf Nachfrage, dass man nach solch schweren Unfällen von einem Hochrasanztrauma ausgehen müsse, das sogar tödliche Folgen haben könne.

Nach anfänglichen Bedenken, nicht ins Krankenhaus zu wollen, soll der Patient schließlich doch eingewilligt haben, heißt es in der Schilderung, die der Redaktion vorliegt. Das aber, so scheint es, könnten die beiden Polizeibeamten nicht mitbekommen haben und beharrten offenbar auf der anfänglichen Aussage des Patienten, nicht in eine Klinik zu wollen. Daher sollen sie dem Rettungswagen bis zur Liegendaufnahme des Krankenhauses gefolgt sein.

Vorfall von allen Stellen bestätigt

Dort hätten sie dann versucht, zum Patienten zu gelangen. Angeblich sollen sie sogar darauf gedrungen haben, die ersten Untersuchungen des Patienten zu unterbrechen, heißt es. Nach weiteren Informationen dieser Zeitung soll das medizinische Personal der Klinik auch die Geschäftsführung eingeschaltet haben.

Auf Nachfrage dieser Zeitung ist der Vorfall von allen beteiligten Stellen bestätigt worden. Involviert sind neben dem Kölner Polizeipräsidenten, der für die Autobahnpolizei zuständig ist, die Kreispolizeibehörde, das Klinikum Oberberg sowie der zum Oberbergischen Kreis gehörende Rettungsdienst. Ob die Beamten der Autobahnpolizei am Ende gegen das Notfallteam des Rettungsdienstes Anzeige erstattet haben oder nicht, ist aber nach wie vor offen.

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Auf mehrfache Nachfrage bei der Pressestelle des Kreises kam die schriftliche Antwort: „Die Verwaltungsführung teilt mit, dass Sie aktuell keine weiteren Hinweise von Kreisverwaltung, Landrat und Kreisdirektor bekommen, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt.“

In einer zuvor verfassten Stellungnahme heißt es: „Die Kreisverwaltung bestätigt, dass es während eines Einsatzgeschehens am 12.10.2021 unter den beteiligten Beamten der Autobahnpolizei und den Mitarbeitenden des Rettungsdienstes des Oberbergischen Kreises zu unterschiedlichen Auffassungen gekommen ist, ob die verunfallte Person ins Krankenhaus gebracht werden sollte.

Auf Anraten des Notarztes wurde der Betroffene im Ergebnis ins Kreiskrankenhaus verbracht. Wegen des Ablaufs des Einsatzes befinden sich die zuständigen Dienststellen von Polizei und Rettungsdienst im Austausch.“ Dass die Parteien um Ausgleich bemüht sind, kann man dem Schlusssatz entnehmen: „Auf die grundsätzlich über Jahre und Jahrzehnte praktizierte gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Polizei und Rettungsdienst hat die Nachbetrachtung dieses besonderen Einzelfalles keine Auswirkungen“, heißt es dort.

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