Haft und SicherungsverwahrungLandgericht Bonn verurteilt Morsbacher wegen Vergewaltigung

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Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht Bonn angebracht.

Die 3. Große Strafkammer verurteilte den 36-Jährigen aus Morsbach wegen schwerer Vergewaltigung einer Studentin.

Das Bonner Landgericht sah am Montag es als erwiesen an, dass der Mann aus Morsbach im März nach Bonn gefahren war und dort eine Studentin  fesselte und dreimal vergewaltigte.

Die Sicherungsverwahrung ist eine harte Maßnahme, die selten verhängt wird. „Aber wir haben keine andere Möglichkeit gesehen“, sagte am Montag die Vorsitzende der 3. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts, Claudia Gelber. Gerade hatte sie einen 36-Jährigen aus Morsbach wegen schwerer Vergewaltigung einer Studentin aus Bonn zu zehn Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das heißt: Der Mann bleibt nach Verbüßung der Strafzeit vorerst weiter im Gefängnis.

Das Opfer der Vergewaltigung ist traumatisiert

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der aus Indien oder Pakistan stammende Angeklagte, der in Morsbach in einem Zimmer einer Flüchtlingsunterkunft lebte, am 14. März dieses Jahres nach Bonn gefahren war, gegen 23 Uhr an der Tür einer WG klingelte und die 25-jährige Frau in die Wohnung drängte. In der Wohnung habe er die Mieterin gefesselt und dreimal vergewaltigt. Das Martyrium habe bis 5 Uhr morgens des folgenden Tages gedauert.

Das Opfer, das als Nebenklägerin bei der Urteilsbegründung dem Täter gegenübersaß, weinte, als die Richterin kurz über das brutale Geschehen berichtete. Die Studentin ist von der Tat so traumatisiert, dass sie zwei Monate in einer psychiatrische Klinik behandelt werden musste und auch heute noch ambulant betreut wird. Die Wohnung hat sie nie mehr betreten.

Der Mann führte ein unauffälliges Leben in Oberberg

Der Vergewaltiger sei durch DNA-Spuren überführt worden, hieß es vor Gericht. Zudem habe ihn die Frau anhand einer Narbe wiedererkannt. Die Aussage der Zeugin war für die Kammer „sehr, sehr glaubwürdig“. Das Gericht hatte deshalb „keine Zweifel“, dass der Angeklagte schuldig ist.

Und er sei einschlägig vorbestraft: Am 1. März 2009 hatte er in einem ähnlichen Fall ebenfalls eine Studentin in Bonn vergewaltigt und war dann untergetaucht. Ein Jahr später habe er im Raum Dessau die Frau seines damaligen Arbeitgebers überfallen und verschleppt.

Anschließend verschwand er nach Morsbach. Wegen dieser beiden Taten war er 2013 vom Bonner Landgericht zu mehr als zehn Jahren Haft verurteilt worden, die er fast komplett absaß. Danach führte er zunächst ein unauffälliges Leben im Oberbergischen Kreis und wurde dort nach Erkenntnissen des Gerichts „engmaschig betreut“.

Trotzdem habe er sich am Abend des 13. März, einen Tag vor der Vergewaltigung in Bonn, in Morsbach in einem Supermarkt einschließen lassen und habe in der Nacht mit einem Hammer die Zigarettenautomaten zertrümmert. 19 Tüten mit Tabakwaren und einem Wert von 13.000 bis 15.000 Euro soll er eingepackt haben. Weil die Alarmanlage anschlug, wurde er noch am Tatort festgenommen, aber nach dem Verhör wieder auf freien Fuß gesetzt. Einige Stunden später fuhr er dann nach Bonn.

Das Gericht schloss sich der Aussage einer psychiatrischen Gutachterin an, die den Angeklagten, über dessen Herkunft fast nichts bekannt ist, für eine „antisoziale Persönlichkeit, eine völlig entwurzelte Person“ hält. Er habe, so die Kammer, drei schwere Straftaten an Frauen begangen, sei mithin ein Hangtäter. Ein Rückfall sei nicht auszuschließen, er sei „für die Allgemeinheit gefährlich“, deshalb müsse die Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

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