Vor GerichtNümbrechter sollte frühere Lebensgefährtin erpresst haben – Freispruch

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Zu sehen ist der Eingang des Amtsgerichts in Waldbröl, ein rot und weiß gestrichenes Gebäude.

Entschieden hat in der Sache jetzt das Amtsgericht Waldbröl.

Vom Vorwurf der räuberischen Erpressung gegen den Mann blieb vor dem Waldbröler Schöffengericht nichts übrig.

Mit den Worten, sie brauche schnell Geld, weil sie erpresst werde, wollte eine heute 72-Jährige aus Nümbrecht bei einem Geldinstitut in der Schlossgemeinde von ihrem Konto zunächst 6000 Euro abheben. Die Mitarbeiterin (35) am Schalter reagierte sofort: Sie rief die Polizei.

Jetzt musste sich der frühere Lebensgefährte der Frau vor dem Schöffengericht in Waldbröl verantworten: Räuberische Erpressung, so lautete der Vorwurf gegen den 68-Jährigen. Davon wurde er dann aber freigesprochen: Das Gericht um den Vorsitzenden Richter Carsten Becker fand keine Beweise gegen den Mann, auch hatte das mutmaßliche Opfer im Zeugenstand widersprüchliche Angaben zum Geschehen am 3. August des vergangenen Jahres gemacht.

Ex-Lebensgefährtin aus Nümbrecht soll 2000 Euro geschuldet haben

An jenem Tag, so hieß es in der Anklageschrift, soll der Beschuldigte die 72-Jährige gegen eine Tür gedrückt und ihr an den Hals gefasst haben. Auch soll er ihr und ihrer Tochter mit dem Tod gedroht haben, sollte sie ihm keine 2000 Euro zahlen. Geld, das er geliehen haben soll, damit ein Enkel in der Ukraine nach einem Unfall eine Operation bezahlen konnte. Dafür hatte die Frau dem später Angeklagten eine Art Schuldschein geschrieben.

Er habe das Geld zurückgefordert, weil er damals nach Russland, in die Heimat, zurückkehren wollte, erklärte der 68-Jährige dem Gericht. Seine frühere Lebensgefährtin, mit er sich trotz der Trennung zur Zeit der angeklagten Tat immer noch die Wohnung teilte, sagte dagegen nun aus, der Mann sei zwar laut geworden und habe drohend eine Hand gehoben, zugepackt oder sie gar geschlagen habe er aber nicht.

Oberbergs Polizei schildert die Situation anders

Im Vernehmungsprotokoll der Polizei fanden sich andere Ausführungen, auch sprach die Bankmitarbeiterin, selbst des Russischen mächtig, davon, dass ganz klar von einer Erpressung die Rede gewesen sei. Die Frau habe Angst gehabt und jenen Griff an den Hals vorgeführt. Nach diesem Streit war der Mann von der Polizei der Wohnung verwiesen worden, eine Beamtin und ein Beamter hatten die 72-Jährige zu der Adresse in Nümbrecht begleitet.

Die 28 Jahre alte Beamtin berichtete, der Mann sei alkoholisiert und aggressiv gewesen. Dann sei er der Wohnung verwiesen und schließlich sei der Nümbrechter in Gewahrsam genommen worden. „Das ist das übliche Vorgehen“, sagte die Polizistin.

Staatsanwaltschaft plädiert für Freispruch 

Sowohl die Frau als auch der Mann gaben an, dass sie danach keinen Kontakt mehr hatten – bis eben zum Termin vor dem Schöffengericht. Dort ließen sich die verschiedenen Angaben des mutmaßlichen Opfers auch mit Hilfe einer Dolmetscherin nicht aufklären, sodass die Staatsanwalt für einen Freispruch plädierte, dem dann das Gericht dann folgte.

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