ProzessDrei Nümbrechter wegen Schlägerei angeklagt – Baustellenleiter sieht sich als Opfer

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Zu sehen ist der Neubau des Amtsgerichts in Gummersbach.

Vor dem Amtsgericht Gummersbach findet die Verhandlung gegen das Trio aus Nümbrecht statt. Angesetzt sind zwei Verhandlungstage.

Im Januar 2021 setzte es auf dem Gelände einer Nümbrechter Baufirma Prügel – so sieht es die Staatsanwaltschaft, die drei Männer angeklagt hat. 

Wegen versuchter Erpressung und gefährlicher Körperverletzung müssen sich derzeit drei Nümbrechter (47, 44 und 41 Jahre) vor dem Gummersbacher Schöffengericht verantworten. Den Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den Geschädigten am 29. Januar 2021, gegen 19 Uhr, zusammengeschlagen zu haben. Der Grund: Der Geschädigte habe nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einer Nümbrechter Baufirma auf die Auszahlung seines Lohnes vom letzten Arbeitsmonat bestanden, heißt es in der Anklage.

Diese habe ihm der Baustellenleiter, der 44-jährige Hauptangeklagte, aber verweigert. Bei einem Treffen mit dem Baustellenleiter wollte der Geschädigte die Sache klären, doch sei es dann zu Handgreiflichkeiten gekommen. Weil der 44-jährige offenbar einen Schwächeanfall hatte, wollte der Geschädigte ein Wasser holen. Laut Anklageschrift sollen in dessen Abwesenheit die beiden anderen Angeklagten, ein Bruder und Schwager des 44-jährigen, sowie ein weiterer Bruder und der Neffe am Tatort erschienen sein und auf die Rückkehr des Opfers gewartet haben.

Hauptangeklagter aus Nümbrecht: Stundenzettel war fehlerhaft 

Sie hätten dann minutenlang auf ihn eingeschlagen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dem Geschädigten damit klar gemacht werden sollte, von seinen Forderungen zurück zu treten. Sie sollen ihm damit gedroht haben, ihn auch umzubringen.

Der 44-jährige Hauptangeklagte ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass die Lohnzahlung verweigert worden sei, weil die Stundenzettel des Geschädigten mehrmals fehlerhaft ausgefüllt im Büro abgegeben worden seien. Der Aufforderung, einen neuen, korrekt ausgefüllten Stundenzettel einzureichen, kam der Geschädigte nicht nach.

Beim besagten Gespräch seien jedoch der Geschädigte sowie eine zweite unbekannte Person direkt auf den 44-jährigen Angeklagten losgegangen und hätten ihm ins Gesicht geschlagen, sodass er zu Boden ging. Seine Brüder und Schwager sowie der Neffe seien erst später am Parkplatz erschienen. Sowohl der 47-jährige Bruder als auch der 41-jährige Schwager ließen durch ihre Anwälte mitteilen, dass die Schlägerei bereits im vollen Gang war, als sie am Parkplatz ankamen.

Neffe verzichtet auf Aussage vor dem Gummersbacher Gericht 

Sie hätten lediglich die Streithähne trennen wollen und deshalb ins Geschehen eingegriffen. Für den zweiten Verhandlungstag ist unter anderem die Aussage des Geschädigten vorgesehen. Gegen diesen hat einer der mutmaßlichen Täter ebenfalls wegen der Vorkommnisse am 29. Januar seinerseits Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde bislang aber noch nicht eröffnet. Der Neffe des Angeklagten machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht. Er ist wegen derselben Sache vor dem Jugendgericht angeklagt.

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