Raser und BlitzerTemposünder in Oberberg mussten 2,5 Millionen Euro zahlen

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Der Kreis hat 2022 72.500 Verfahren eingeleitet.

Mit Einführung des neuen Bußgeldkatalogs sind die Einnahmen durch Temposünder im Oberbergischen Kreis gestiegen.

Der Oberbergische Kreis hat im vergangenen Jahr im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung 2,5 Millionen Euro an Buß- und Verwarngeldern aus 72.500 Verfahren eingenommen. Das hat die Kreisverwaltung auf Nachfrage dieser Zeitung mitgeteilt.

Im Jahr 2021 waren es bei 76.000 Verfahren insgesamt 1,4 Millionen Euro. Die Veränderungen bei den Einnahmen führt der Kreis nicht zuletzt auf Änderungen des Bußgeldkataloges im November 2021 zurück.

Tempo 30 in Marienheide-Kalsbach wird mehr beachtet

Vielfach diskutiert und nach wie vor in der Kritik steht die Einführung von Tempo 30 innerorts aus Lärmschutzgründen in Marienheide-Kalsbach, die zum 21. September 2022 in Kraft trat.

„Im November 2022 erfolgte eine erneute Messung des Geschwindigkeitsniveaus, die bereits eine deutliche Tendenz erkennen ließ. Im Gegensatz zu einer Messung aus Juni 2022 konnte festgestellt werden, dass die meisten Verkehrsteilnehmenden die neue Regelung beachteten“, heißt es in einer Mitteilung aus dem Gummersbacher Kreishaus.

Demnach fuhren im Juni 2022 noch 85 Prozent aller Verkehrsteilnehmer innerhalb der geschlossenen Ortschaft mit 58 Stundenkilometern und außerorts mit 73, seien im November „nur noch entsprechende Werte von 34 Stundenkilometern innerorts und 60 außerorts ermittelt worden.“ 

Oberbergischer Kreis: Keine weitere Lärmmessung

Eine erneute Lärmmessung erfolgte bisher laut Kreis jedoch nicht und „ist auch als reine Schallpegelmessung im Verfahren nicht vorgesehen“, wie es weiter heißt. Die hier anzuwendenden Richtlinien schrieben vor, dass die Lärmbelastung anhand des Verkehrsaufkommens und der geltenden Höchstgeschwindigkeit errechnet würden. Zuständig dafür sei Straßen NRW.

Da es auch in den letzten Monaten keine Beschwerden mehr über Lärm oder aber auch über die neuen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gegeben habe, besteht in den Augen des Kreises „zur Zeit keine Notwendigkeit, weitere Maßnahmen zu ergreifen“.

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