In Waldbröl vor Gericht30-Jähriger soll Opfer mit Staubsaugerrohr geschlagen haben

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Außenansicht der Waldbröler Amtsgerichtes

Vor dem Amtsgericht Waldbröl muss sich ein 30-Jähriger verantworten. (Symbolfoto)

Was ist wirklich passiert? War der Angeklagte, wie seine Freundin aussagt, total betrunken, oder hat er einen anderen Mann verprügelt? Das soll am Waldbröler Amtsgericht geklärt werden.

Einen anderen Mann mit einem Staubsaugerrohr ins Gesicht geschlagen und anschließend eine Bierflasche auf seinem Schädel zertrümmert zu haben, das waren die Vorwürfe, denen sich ein 30-Jähriger jetzt vor dem Amtsgericht in Waldbröl stellen musste. Zudem soll er einen weiteren Mann an der Haustür mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. „Fangen wir doch mit der zweiten Sache an“, schlug der Angeklagte dem Gericht vor. Für diese Tat habe er ein Alibi, denn er sei an diesem Abend auf der Geburtstagsfeier eines Freundes in Hermesdorf gewesen.

Früher waren die beiden befreundet

Er wisse nicht, warum der angeblich Geschädigte so einen Mist erzähle. Schließlich sei er früher mit dem Mann befreundet und fast täglich bei ihm gewesen, doch als der ihn beklaut habe, sei die Freundschaft zerbrochen. Eine Waldbröler Polizeibeamtin schilderte, dass die Schwester des Geschädigten den Notruf getätigt habe – eine gute Stunde nach der Tat. Der Mann habe im Gesicht geblutet und berichtet, dass der nun angeklagte Waldbröler bei ihm geklingelt und nach einem Kumpel gefragt habe. Als er ihm gesagt habe, dass dieser nicht da sei, habe der Beschuldigte ohne Vorwarnung zugeschlagen.

Die Freundin des Angeklagten bestätigte hingegen den gemeinsamen Geburtstagsbesuch zur Tatzeit: „Mein Freund war stranzenvoll und ich war froh, ihn nach Hause bekommen zu haben.“ Zum ersten Punkt der Anklage erklärte der 30-Jährige, dass sich mehrere Freunde zufällig in der Stadt getroffen und später bei einem von ihnen weitergefeiert hätten. Nach einer einvernehmlich verbrachten Nacht im Wohnzimmer hätte ihm einer der Männer plötzlich morgens gegen sechs unterstellt, seiner Freundin zu nahe gekommen zu sein, ihn angegriffen und in die Hand gebissen zu haben. Auf dem Boden liegend habe er sich dann mit dem Staubsauger gewehrt, aber nicht mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen.

Mehrere Zeugen kamen nicht zu der Verhandlung

Da mehrere geladene Zeugen nicht vor Gericht erschienen waren, sah sich Richter Carsten Becker nicht in der Lage, die Sachlage aufzuklären. Gegen sie verhängte er Ordnungsgelder wegen des unentschuldigten Fehlens und setzte einen Fortsetzungstermin an – notfalls mit Vorführung der Säumigen durch die Polizei.

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