Jetzt musste sich der 31-Jährige aus Waldbröl vor dem Amtsgericht verantworten. Er muss 80 Tagessätze Strafe bezahlen.
Prozess am AmtsgerichtWaldbröler schlägt Fahrer nach Beinahe-Kollision

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Waldbröler vorgeworfen, im Mai vergangenen Jahres eine andere Person genötigt und misshandelt zu haben.
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Zu einer Geldstrafe über 1200 Euro ist ein 31-jähriger Waldbröler am Donnerstag im Amtsgericht Waldbröl verurteilt worden. Zuvor hatte er gegen einen Strafbefehl vom Juni Einspruch eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im Mai vergangenen Jahres eine andere Person genötigt und misshandelt zu haben.
So habe er nach einem Beinahe-Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug bei Waldbröl-Heide seinen Wagen gewendet, das andere Auto im Pochetal eingeholt und schließlich an der Weiterfahrt gehindert. Anstelle eines Gespräches habe er den Fahrer gegen das Bein getreten und mit der Faust auf den Oberarm geschlagen. Zudem habe er sich des Betrugs schuldig gemacht, indem er beim Bezug von Bürgergeld die Aufnahme einer Arbeit im Juli und August 2024 dem Jobcenter nicht mitgeteilt habe.
Im Rückspiegel eine Staubwolke gesehen
Der Angeklagte hatte seinen Standpunkt in schriftlicher Form dargelegt und verlas den Text. Danach sei er von dem Fahrer des ihm entgegenkommenden Fahrzeuges penetrant genötigt und in Gefahr gebracht worden. Hinsichtlich des zweiten Vorwurfs gab er eine Tätigkeit im Gastronomiebereich zu, behauptete aber, dass die Sachbearbeiterin des Jobcenters „psychiatrische Experimente“ mit ihm angestellt habe. Weitergehende Angaben habe er nicht zu machen.
Im Zeugenstand schilderte der geschädigte Autofahrer, dass er wahrscheinlich nicht äußerst rechts gefahren sei, als ihm ein Fahrzeug in Heide entgegenkam. Im Rückspiegel habe er eine Staubwolke gesehen, nachdem der andere Wagen auf das Bankett ausweichen musste. Zu einer Berührung sei es jedoch nicht gekommen.
„Primitive Handzeichen“ beobachtet
Auf seinem Weg durch das Hufener Bachtal habe er den Wagen wieder bemerkt: „Der muss gedreht haben und mir dann gefolgt sein.“ Im Spiegel habe er den Fahrer aufgeregt gestikulierend und „primitive Handzeichen“ machend erlebt. Außerdem sei er extrem dicht aufgefahren: „Ich habe gedacht, der fegt mich von der Straße.“
An einer Bushaltebucht habe er angehalten, der Pkw hinter ihm auch: „Als ich nach seinem Problem fragte und die Polizei erwähnte, flog die erste Faust.“ Der Zeuge erklärte, dass er bis heute nicht wisse, warum: „Es gab keine Chance für einen vernünftigen Dialog.“ Urplötzlich habe sich der aggressive Fahrer dann wieder in sein Auto gesetzt und sei davon gefahren. Gerade noch rechtzeitig habe er ein Foto von dem Wagen gemacht. Das führte zu einem Reichshofer als Halter des Fahrzeuges, der ebenfalls als Zeuge aussagte: „Zu der Zeit hatte ich Urlaub und habe das Auto meiner Tochter geliehen und die ist mit dem Angeklagten befreundet.“
Zum zweiten Anklagepunkt sagte die Sachbearbeiterin des Jobcenters, dass ihr nicht bekannt gewesen sei, dass ihr Kunde eine Arbeit aufgenommen habe. Allerdings sei der zu viel erhaltene Betrag von gut 350 Euro inzwischen getilgt. Laut Auszug aus dem Bundeszentralregister hatte der Angeklagte unter anderem einen Monat Fahrverbot wegen Fahrens unter Rauschmitteleinwirkung erhalten.
Der Staatsanwalt sah die Anklagepunkte als erwiesen an und forderte neben einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 15 Euro ein dreimonatiges Fahrverbot. Die Richterin folgte diesem Antrag und mahnte den Waldbröler zu Gelassenheit im Straßenverkehr.