Drogenprozess in WipperfürthPolizei schnitt Chats und Gespräche mit

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Gefährliche Droge: Amphetamine werden oft in Tablettenform gepresst.

Gefährliche Droge: Amphetamine werden oft in Tablettenform gepresst.

Wipperfürth – Nach zwei Prozesstagen hat das Schöffengericht einen 28-Jährigen wegen Drogenbesitzes zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die drei Richter sind davon überzeugt, dass der Mann 2018 in Wipperfürth rund 100 Gramm Amphetamine von einem Drogenhändler entgegennahm.

Der inzwischen verurteilte 33-Jährige wiederum erhielt den Stoff von einem drei Jahre älteren Komplizen am Wipperhof und transportierte ihn dann, so das Gericht, zur Adresse des nun Angeklagten. Am ersten Prozesstag hatte der 33-Jährige ausgesagt, die Drogen seien für einen „André“ bestimmt gewesen. „Wir müssen davon ausgehen, dass sich der Zeuge diesen Namen im Zusammenhang mit den Drogengeschäften ausgedacht hat“, so das Gericht in seinem Urteil.

Vor der Entscheidung hatte es völlig unterschiedliche Plädoyers von Anklage und Verteidigung gegeben. Die Staatsanwaltschaft konnte zwar den zunächst angeklagten Handel mit den Amphetaminen nicht nachweisen, sah aber die Übergabe und damit den Besitz der Drogen als erwiesen an. Dabei stützte sie sich vor allem auf die Protokolle der Telefonüberwachung, denn der 33-Jährige und sein Hintermann waren ins Visier der Ermittler geraten. Bei ihren Telefonaten sprachen sie auch über „den Kollegen aus Wipperfürth“.

Verteidiger Jörn Günther sah keinerlei belastende Beweise und beantragte den Freispruch. „Es gibt keine Sicherstellung der Drogen bei dem Angeklagten, keine Belastung durch Zeugen und auch die Telefonate liefern kein ausreichendes Indiz für eine Verurteilung.“

Kein Nachweis für Drogendeal am Wipperhof

Das Gericht hatte sich ausführliche Aufzeichnungen von Chats zwischen dem Wipperfürther und dem 33-Jährigen besorgt und verglich sie in der Hauptverhandlung mit den unmittelbar anschließenden Telefonaten zwischen dem 33-Jährigen und dessen Hintermann. Nach den Gesprächsinhalten bestünden keine vernünftigen Zweifel daran, dass es zur der Übergabe an den Angeklagten gekommen sei, so das Gericht.

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Es nahm gleichwohl einen minderschweren Fall an, weil die Tat bereits länger zurückliegt und die Menge überschaubar war. Zusätzlich muss der Mann 500 Euro Geldstrafe zahlen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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