Geldstrafe wegen DrogenbesitzesAmtsgericht in Bensberg verurteilt Wiederholungstäter

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Amtsgericht_Bergisch_Gladbach

Das Amtsgericht in Bergisch Gladbach-Bensberg

Bergisch Gladbach – Wegen Beleidigung von Polizeibeamten und wegen illegalen Drogenbesitzes hat das Bensberger Schöffengericht einen 39-jährigen Angeklagten in Abwesenheit zu 1300 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Mann, ein alter Bekannter der Justiz, hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch erhoben, war aber nicht zum Prozess erscheinen.

Er soll zwei Polizeibeamte unflätig beleidigt haben. Überdies waren bei ihm 7,7 Gramm Marihuana und 2,3 Gramm Haschisch gefunden worden. Eine Drogentherapie hatte der Mann nach Angaben seiner Bewährungshelferin abgebrochen.

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Den Vorschlag des Verteidigers, angesichts der aktuellen Cannabis-Liberalisierungs-Diskussion das Verfahren wegen Drogenbesitzes einzustellen, lehnte die Staatsanwältin, die selbst in der Drogenabteilung der Anklagebehörde tätig ist, ab. Am Ende sprach das Gericht für den Drogenbesitz 90 und für die Beleidigung 80 Tagessätze zu je zehn Euro aus, die es dann zu 130 Tagessätzen zusammenzog.

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