In Sekundenschlaf gefallenKürtener überschlägt sich mit Auto in Bergisch Gladbach

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Ein Auto liegt auf der Beifahrerseite neben eine Glascontainer.

Mit diesem Wagen hat sich ein 33-jähriger Kürtener am frühen Donnerstagmorgen auf der Alten Wipperfürther Straße in Bergisch Gladbach-Hebborn überschlagen.

Weil er nach einem Überschlag angab, in Sekundenschlaf gefallen zu sein, wird gegen einen leicht verletzten Mann aus Kürten jetzt wegen einer Verkehrsstraftat ermittelt.

Laut Polizei glücklicherweise nur leicht verletzt worden ist ein 33-jähriger Kürtener, der sich in der Nacht auf Donnerstag gegen 2.30 Uhr mit seinem Auto auf der Alten Wipperfürther Straße im Stadtteil Hebborn überschlagen hat.

33-Jähriger kam von Straße ab, überfuhr Verkehrszeichen und überschlug sich mit Auto

Wie Polizeisprecher Christian Tholl weiter mitteilt, war der Mann mit seinem Mazda auf der Alten Wipperfürther Straße von der Kreuzung mit der Odenthaler Straße (Hebborner Kreuz) in Richtung Paffrath gefahren, als er in einer Linkskurve auf Höhe des Friedhofs der Gemeinde Heilige Drei Könige nach rechts von der Fahrbahn abkam, durch einen Grünstreifen fuhr, ein Verkehrszeichen überfuhr und sich dann mit seinem Auto überschlug.

„Er landete mit seinem Pkw auf der rechten Fahrzeugseite auf einem unterhalb der Straße gelegenen Parkplatz vor einem Glascontainer“, so Polizeisprecher Tholl. Laut Polizeibericht konnte sich der Fahrer selbstständig aus seinem Fahrzeug befreien.

Da der Mann im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme angab, dass er wegen starker Müdigkeit in einen Sekundenschlaf gefallen war, wurde sein Führerschein wegen des Verdachts einer Verkehrsstraftat sichergestellt.
Christian Tholl, Polizeisprecher

„Er benötigte keinen Rettungswagen und will sich nachträglich selbstständig in ärztliche Behandlung begeben“, so Polizeisprecher Tholl. Die Polizei schätzt den entstandenen Sachschaden auf rund 8000 Euro. Der beschädigte Pkw wurde abgeschleppt.

Da der Fahrer im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme laut Polizeibericht angab, dass er „wegen starker Müdigkeit in einen Sekundenschlaf gefallen“ sei, wurde sein Führerschein sichergestellt. „Wegen des Verdachts einer Verkehrsstraftat“, erläutert Polizeisprecher Tholl.

Müdigkeit am Steuer wird juristisch ähnlich wie Alkohol eingeordnet

Laut Verkehrsexperten wirkt Müdigkeit am Steuer ähnlich wie wenn der Fahrer Alkohol konsumiert hat und wird daher auch entsprechend Paragraf 315c des Strafgesetzbuches entsprechend geahndet.

Der Genuss alkoholischer Getränke ist darin parallel zu „geistigen oder körperlichen Mängeln“ genannt, zu denen laut Polizeisprecherin Tanja Höller auch Müdigkeit zu rechnen ist.

Kommt es in der Folge zu einem Unfall, kann dies mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

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