GeldbußeProzess gegen Ex-Zandrianer wegen Körperverletzung in Gladbach

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Justitia am Gericht

Justitia an einem Gerichtsgebäude (Symbolbild)

Bergisch Gladbach – 200 Euro Buße an die Caritas-Suchthilfe muss ein erwerbsloser Papierarbeiter (42) zahlen, der auf dem Konrad-Adenauer-Platz einem jungen Mann einen Tritt in den Bauch verpasst hatte. Nach Anhörung eines psychiatrischen Sachverständigen ging das Gericht davon aus, dass Mehmed Ö. (Name geändert) im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat.

Mehmet Ö. ist auch für seinen Verteidiger kaum wiederzuerkennen, als er an diesem Morgen den Gerichtssaal betritt. Schwarzer Anzug, weißes Hemd, Krawatte, sehr höfliches, leicht unterwürfiges Auftreten: Man mag die 20 Vorstrafen kaum glauben. Vor Gericht gibt er an, dass ihm alles ungeheuer leidtue und er sich schäme. Auch wenn er sich nicht mehr richtig erinnere.

Psychiatrisches Gutachten

Am 21. Juni 2019 hatte Mehmed zwei junge Frauen angequatscht, die sich gerade auf dem Platz im Herzen der Kreisstadt getroffen hatten. Er fragte nach einer Zigarette, bekam sie auch. Er ging dann aber nicht weg. „Ich fragte ihn: Ist noch etwas? Kann ich Ihnen helfen?“, schilderte die 25-jährige Zeugin Claudia B. die Situation. Ein junger Mann, Manfred K. (32) kam hinzu, forderte Mehmed auf, die Frauen in Ruhe zu lassen. Mehmed trat zu. Manfred K., selbst bei Gericht bekannt, sagte, es sei doch alles gar nicht so schlimm gewesen. Er wundere sich eh, dass nach so langer Zeit noch alles verhandelt werde. Der Bauch sei nur ein bisschen rot gewesen.

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Mehmed Ö. versichert, er werde nie wieder in Bergisch Gladbach auffallen. Er entschuldigt sich erst bei Claudia B. für die Belästigung. Sie dankt ihm und nimmt die Entschuldigung an. Dann bittet er auch Manfred K. um Verzeihung. Auch der nimmt an und wünscht ihm sogar alles Gute. Die Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen lassen ein wenig die Probleme des arbeitslosen Arbeiters erahnen.

Die Kündigung bei Zanders im Jahre 2003 hat er nie richtig wegstecken können. Er lebt wieder bei den Eltern in Köln, schafft es nicht, sich zu lösen. Er trinkt, rauchte lange Marihuana und ist spielsüchtig: Sportwetten. Das Geld dafür beschafft er sich durch Gartenarbeiten und Flaschensammeln. Die junge Staatsanwältin würde Mehmed am liebsten durch ein Strafurteil einen Bewährungshelfer zur Seite stellen lassen. Doch das ginge nur bei einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesprochen würde – ein etwas zu dickes Geschütz am Ende dieser Hauptverhandlung. So gibt es schließlich die von Verteidiger Udo Klemt vorgeschlagene Geldbuße in Höhe von 200 Euro – und die Hoffnung, dass sich Mehmed auch ohne Bewährungshelfer wieder berappelt.

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