Untreue-ProzessVerwalter aus Bergisch Gladbach soll Kölner Hausbesitzer geprellt haben

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Das Bergisch Gladbacher Amtsgericht liegt unterhalb von Schloss Bensberg.

Vor dem Bergisch Gladbacher Amtsgericht muss sich ein Hausverwalter wegen Untreue verantworten.

Ein Hausverwalter aus Bergisch Gladbach steht wegen Untreue vor Gericht, nachdem er mehr als 7000 Euro an sich selbst überwiesen hat.

Besonders gut vorbereitet schien das Strafverfahren gegen einen 49-jährigen Bergisch Gladbacher Hausverwalter von Seiten der Ermittlungsbehörden nicht zu sein. Der Mann soll eine Kölner Wohneigentümergemeinschaft geprellt haben, indem er von deren Konten in fünf Tranchen insgesamt 7320 Euro auf sein eigenes Konto transferiert habe.

Untreue sei das gewesen, hieß es in der Anklage, aber im Prozess gegen den alleine, ohne Verteidiger, bei Gericht erschienen Heinz S. (Name geändert) tauchten so viele Fragen auf, dass weder Richterin Simona Sünnemann noch die Staatsanwältin zu einem kurzen Prozess bereit waren – und das, obwohl S. direkt zu Beginn eingeräumt hatte, er habe sich „nicht ganz richtig verhalten“ und den allergrößten Teil des Geldes auch schon an die WEG zurücküberwiesen. Die entsprechenden Belege legte er auch gleich vor.

Zivilrechtlich mag das ja so sein, aber wir sind hier in einem Strafverfahren.
Die Staatsanwältin

Für die beiden Strafjuristinnen ging Handwerker Heinz G. aber offenbar einen Ticken zu hemdsärmelig mit der Sache um – Schuld hin, Schuld her, Hauptsache, die Kasse der Kölner stimmt wieder, schien er zu glauben und wies auch noch ausdrücklich darauf hin, dass er die letzte Rate spätestens am 2. April zurücküberweisen werde. „Zivilrechtlich mag das ja so sein“, sagte die Staatsanwältin, „aber wir sind hier in einem Strafverfahren.“

Und da hatte der Angeklagte andererseits zu Beginn auch gesagt, dass er von der WEG mit den Arbeiten beauftragt worden sei und dass dazu auch die Aufarbeitung der maroden Buchhaltung des Sechs-Parteien-Hauses gehört habe. Die Gelder, die er sich überwiesen habe, hätten seinen jährlichen Honoraren für die Hausverwaltung plus den Sondervergütungen für die Buchhaltungs-Extraarbeiten entsprochen.

Ich möchte gar kein Geld mehr haben, ich möchte einfach meine Ruhe haben.
Der angeklagte Hausverwalter

Wenn das aber so sei, wieso überweise er dann die Gelder zurück? „Ich möchte gar kein Geld mehr haben, ich möchte einfach meine Ruhe haben“, antwortete Heinz S. Die Stunden, Tage und Wochen, die er an Arbeit investiert habe, betrachte er als Lehrgeld.

Dagegen waren sich Richterin und Staatsanwältin einig, dass die Sache weiter aufzuklären sei. Ein Freispruch sei ebenso drin wie eine Verurteilung, es gehe um „hopp oder top“, brachte es die Staatsanwältin auf den Punkt. Zu einem neuen Termin soll nun die Sprecherin der WEG als Zeugin geladen werden, die die Anzeige erstattet hatte.

Für seine Angeklagten-Rolle war der Gladbacher ein bisschen zu jovial

„Lassen Sie von mir aus die Frau antanzen“, kommentierte S. zwar jovial, aber für ihn als Angeklagten etwas unangemessen — so wie er schon zuvor die Staatsanwältin etwas unangemessen ermuntert hatte, ruhig auch noch einmal auf seine Kontoauszüge zu schauen. Nächstes Mal werde er auch die Rechnungen mitbringen, die er der WEG geschrieben habe.

Vermutlich im Sommer wird der Prozess fortgesetzt und dann auch über die Frage „Hopp oder top“ entschieden.

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