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Wegen 15 Euro fast eingebuchtet74-Jährige Kürtenerin kann nicht aufhören zu klauen

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Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. (Symbolbild)

Bergisch Gladbach – Die 74-Jährige Katarina B. (Name geändert) ist dem Gefängnis nur knapp entkommen. Die Kürtenerin hat einem Supermarkt Lebensmittel für knapp 15 Euro gestohlen und stand dafür nun vor Gericht. Dass die Angeklagte für so einen geringen Wert fast ins Gefängnis gewandert wäre scheint auf den ersten Blick übertrieben.

Wenn man aber in ihr Vorstrafenregister blickt wird schnell klar: B. ist noch glimpflich davon gekommen. Seit den 70er Jahren klaut die Rentnerin. Sie kommt Rumänien und lebt seit 1973 in Deutschland. Hier hat sie 22 Vorstrafen angesammelt: Sie musste mehrere Strafgelder zahlen und hat Bewährungsstrafen bekommen. Ins Gefängnis musste sie noch nie.

Angsteinflößende Security in Rumänien

„In Rumänien ist mir das nie passiert. Hier bin ich so unglücklich und kann nicht anders“, sagte B. mehrmals. Die Staatsanwaltschaft warf ein, dass der Angeklagten das nicht passiere, sondern dass sie diese Diebstähle selbst begehe. „Das stimmt ja alles“, gab B. zu.

Aber abgesehen davon, dass es ihr in Rumänien mental besser gehe, seien in den Supermärkten Sicherheitsleute, die ihr Angst machten: „Wenn ich reinkomme und ich sehe diese großen Männer, traue ich mich gar nicht erst, etwas zu klauen“, erklärte sie.

Hier in Deutschland finanziert die ehemalige Hausfrau ihren Lebensunterhalt mit 800 Euro Rente, auch die Miete von knapp 500 Euro wird von dem Geld abgezogen.

Angeklagte fühlt sich alleine

„Es ist nicht viel, aber man kann davon leben“, sagt sie. Sie würde außer für Lebensmittel eh kein Geld ausgeben. „Ich fühle mich in meiner eigenen Wohnung wie im Gefängnis“, sagte B. Sie verlasse diese kaum, habe keine sozialen Kontakte und könne sich mit niemandem austauschen. Außerdem müsse sie auf dem Balkon kochen, weil die Küche zu klein ist. Aus Geldnöten klaue sie nicht, „ich bin einfach so unglücklich und kann manchmal nicht anders“, erklärte sie ihre Straftaten.

Schicksalsschlag habe alles verändert

Alles habe angefangen, als ihre Schwester für einige Zeit in der Wohnung von B. und ihrem heutigen Exmann gelebt hatte, während sie selbst in Rumänien war. „Sie hat mich irgendwann angerufen und mir erzählt, dass er sie vergewaltigen wollte. „Das war zu viel für mich. Ich dachte er ist ein guter Mann, weil er Deutscher ist. Aber das war nicht so“, erzählte die Angeklagte und wirkte mitgenommen. Von ihrem Mann sei sie seit ungefähr 25 Jahren getrennt, mit dem klauen konnte sie aber nicht aufhören.

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Sie habe auch schon eine Therapie gemacht, die hat auch einige Jahre geholfen, „aber irgendwann kam dieser Druck zurück“, erinnert sie sich. Außerdem habe es ihr sehr geholfen, mit einer Bewährungshelferin zu sprechen, die ihr bei einer ihrer vorherigen Strafen zugeteilt wurde.

Richterin möchte Angst vor Gefängnis machen

Richterin Milena Zippelius-Rönz verurteilte die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Monate, die zu Bewährung ausgesetzt ist. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Außerdem wurde ihr eine Bewährungshelferin zugeteilt und die Angeklagte muss eine Therapie machen.

Die Richterin betonte, dass das Urteil auch anders hätte ausfallen können. Bei einer weiteren Straftat, sei es auch nur, dass B. ein Kaugummi klaue, lande sie im Gefängnis. „Ich möchte, dass sie davor so viel Angst haben, wie vor den Sicherheitsleuten in Rumänien. Der Sinn der Bewährungsstrafe ist, dass sie keine Straftaten mehr begehen“, erklärt sie.

Katarina B. gelobte Besserung, sie sei mittlerweile ja auch zu alt für sowas.