Um 12 Uhr haben am Stichwahl-Sonntag (27.9.) gerade mal 10,46 Prozent der Wahlberechtigten im Rheinisch-Bergischen Kreis ihre Stimme in den Wahllokalen abgegeben. Das hatte der Rheinisch-Bergische Kreis kurz nach Mittag gemeldet. Das wäre eine historisch niedrige Wahlbeteiligung gewesen. Jetzt hat der Kreis den Wert korrigiert. Zwar war die Briefwahl in dieser Zahl noch nicht enthalten, landesweit aber meldeten um die Mittagszeit zahlreiche Städte und Gemeinden bereits mehr als doppelt so hohe Wahlbeteiligungs-Werte von mehr als 20 Prozent, teils sogar über 30 Prozent.
Kreis korrigiert Mittagswahlbeteiligung auf 28,10 Prozent
Am Nachmittag hat der Kreis die Mittags-Wahlbeteiligung dann auf 28,10 Prozent korrigiert. Damit liegt dieser Wert doch – wie auch sonst bei Wahlen in Rhein-Berg üblich – deutlich über dem Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen.
Grund für die zunächst gemeldete niedrigere Wahlbeteiligung seien Übermittlungsprobleme der Zahlen von den Kommunen gewesen, hieß es auf Nachfrage aus dem Kreishaus.
2020 lag die Wahlbeteiligung in der Stichwahl bei mehr als 50 Prozent
Um 16 Uhr stiegt die Wahlbeteiligung in Rhein-Berg dann am Stichwahl-Sonntag kreisweit auf 35,74 Prozent.
Zum Vergleich: Bei der vergangenen Kommunalwahl im September 2020 lag die Wahlbeteiligung bei der Stichwahl beispielsweise in Bergisch Gladbach bei Schließung der Wahllokale bei mehr als 54 Prozent, in Odenthal bei mehr als 67 Prozent, in Kürten bei mehr als 54 Prozent, in Rösrath bei knapp 45 Prozent. Damals wie heute gab es keine andere parallele Wahl, die die Wahlberechtigen zum Wählen animiert hätte.
Bei entkoppelter Landratswahl 2017 wählte in der Stichwahl nicht mal jede und jeder dritte Wahlberechtigte
Bei der vergangenen Landratswahl im Jahr 2017 lag die Wahlbeteiligung bei mehr als 75 Prozent, damals war allerdings auch parallel Bundestagswahl. In der Stichwahl ging nicht mal mehr jeder dritte (32,07 Prozent) zur Wahl. Damals gab es allerdings auch keine Bürgermeister-Stichwahlen, da 2017 nur ein neuer Landrat gewählt werden musste, da die Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern schon 2015 gewählt worden waren.
Über die weitere Entwicklung bei der Stichwahl informiert die Redaktion fortlaufend an dieser Stelle.