MordversuchGericht entscheidet, ob Angeklagte dauerhaft in Psychiatrie muss

Landgericht und Amtsgericht Köln. (Symbolbild)
Copyright: dpa
Köln/Odenthal – Die Anklage lautet auf versuchten Mord durch Brandstiftung, doch die Beschuldigte (34) soll schuldunfähig sein. Seit gestern steht die 34-Jährige in einem sogenannten Unterbringungsverfahren vor der 11. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht. Unterbringungsverfahren heißt: Es geht darum, ob die schuldunfähige Frau dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden muss, weil die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass sie auch weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Gegen 5 Uhr am 6. März 2021 soll die Frau die Bettdecke in ihrem Wohnraum mit einem Feuerzeug angezündet haben. Nachdem sie den Brand gelegt hatte, soll die Frau das Wohnheim verlassen haben. Bei dem Feuer brannte die obere Etage des Wohnheims für beeinträchtigte Menschen ab. Die restlichen zehn Bewohner hatten sich in Sicherheit bringen können. Im Schlaf waren sie durch Rauchmelder gewarnt worden. Bei dem Feuer soll erheblicher Sachschaden in Höhe von rund 180 000 Euro im Obergeschoss des Wohnheims entstanden sein.
Notruf gewählt, bevor Feuer gelegt wurde
Vor Gericht erklärte die laut Sachverständigengutachten an einer paranoiden Schizophrenie leidende Frau recht wirr, dass ein Mädchen immer wieder an ihrer Türe geklopft habe und sie bedroht habe. „Ich hatte Angst, dass das Mädchen mich verprügelt oder totschlägt“, sagte die 34-Jährige. Bei dem „Mädchen“ soll es sich um eine Bewohnerin des Wohnheims handeln. Das Feuer habe sie nur gelegt, weil sie wollte, „dass jemand zu Hilfe kommt“.
Atemlos sagte die 34-Jährige weiter: „Ich wollte nicht, dass jemand zu Schaden kommt. Ich weiß, ich habe große Scheiße gebaut. Entschuldigung, Frau Richterin.“ Bevor sie das Feuer legte, soll die Beschuldigte noch den Notruf der Polizei gewählt und über Lärmbelästigung durch Musik geklagt haben. Sie soll dem Vernehmen nach in dem längeren Telefonat wiederholt gebeten haben, dass jemand von der Polizei vorbeikomme. Dem war die Polizei aber nicht nachgekommen. Die Frau ist bereits als Brandstifterin aufgefallen. Der Prozess wird fortgesetzt.

