OdenthalTransporter fährt Schlangenlinien – Frau will Fahrer aufhalten

Symbolbild Polizei
Copyright: Thomas Banneyer
Odenthal – Einer Autofahrerin ist am Montagnachmittag gegen 15 Uhr auf der L 101 zwischen Dabringhausen und Odenthal ein Transporter aufgefallen, der hinter ihr mit sehr geringem Abstand und in deutlichen Schlangenlinien fuhr.
In Höhe Schöllerhof fuhr der Transporter in den Grünstreifen und touchierte dann einen Leitpfosten. Die Zeugin hielt mit Warnblinkanlage am Straßenrand an. Der Fahrer des Mercedes Sprinter tat es ihr gleich.
Die Frau versuchte mit dem Fahrer, der einen stark angetrunkenen Eindruck machte, zu sprechen. Sie bat ihn, auf den Parkplatz am Schöllerhof zu fahren. Doch stattdessen raste er mit hoher Geschwindigkeit davon.
Schöllerhof: Frau versucht Sprinterfahrer vom Weiterfahren abzubringen
An einer roten Ampel gelang es der Zeugin, die mittlerweile auch die Polizei alarmiert hatte, den Fahrer erneut anzusprechen. Doch auch diesmal fuhr der Mann davon und mit Vollgas Richtung Leverkusen. Dabei fuhr er durchgängig die Mitte der Fahrbahn.
Glücklicherweise kam zu diesem Zeitpunkt kein Gegenverkehr. Die Zeugin musste ihre Nachfahrt dennoch wenig später abbrechen, da die Situation zu gefährlich war.
Polizei findet Sprinter in Schildgen: Fahrer schlief
Eine Streifenwagenbesatzung traf den Sprinter wenig später im Starenweg in Schildgen an. Auf dem Fahrersitz saß ein schlafender Mann, auf den die Personenbeschreibung der Zeugin zutraf.
Auf Klopfen an der Fahrertür reagierte er zunächst nicht. Beim Öffnen der Fahrertür durch eine Polizistin konnte in der Türablage eine leere Bierflasche festgestellt werden.
Der Mann, ein 59-jähriger Gladbacher, stand deutlich unter Alkoholeinfluss und pustete über 1,7 Promille.
Betrunkener Sprinterfahrer: Führerschein weg und mehrere Strafverfahren
Ihm wurden anschließend in einem Krankenhaus durch einen Arzt zwei angeordnete Blutproben entnommen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Der entstandene Sachschaden wird insgesamt auf circa 600 Euro geschätzt.
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Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss, unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie verbotenen Kfz-Rennens. (red/lsc)



