Illegales Wohnhaus in Overath54-jährigem Handwerker droht Zwangsräumung und Obdachlosigkeit

Dem Handwerker droht die Obdachlosgkeit und ein weiterer Absturz.
Copyright: Stephan Brockmeier Lizenz
Overath – Einem 54-jährigen Handwerker aus Overath droht die Wohnungslosigkeit: Die Stadt will seinen Aufenthalt in einem illegalen Wohngebäude im Außenbereich nicht mehr dulden und droht mit einer Zwangsräumung durch die Polizei zum Monatsende.
Seit Februar wohnt Helmut Redmann, ein selbstständiger Bau-Isolierer, im Haus Schlingenthal 28 an der Grenze zu Engelskirchen. Der Eigentümer, ein 76-jähriger Geschäftsmann aus Köln, duldet ihn darin. Redmann versteht die Welt nicht mehr: Seine alte Wohnung habe er verlassen, weil sie voller Schimmel gewesen sei, und auf dem freien Markt werde er nichts finden: „Ich habe nach einer Insolvenz eine negative Schufa-Auskunft. Das können Sie vergessen.“
Doch hat die Stadt das Recht auf ihrer Seite. Mehrere Gerichtsverfahren hat sie bereits gewonnen, sowohl gegen den Eigentümer als auch gegen Redmann. Das Haus liege im Außenbereich und dürfe nicht bewohnt werden. Redmann will im Rathaus gehört haben, dass es rund 300 solcher illegal genutzter Gebäude gebe.
Diese Zahl bestreitet die Stadt: „Diese Zahl ist wesentlich geringer anzusetzen, maximal 50 kleine Gebäude.“ Hierbei handele es sich in der Regel um kleine Hütten und Wochenendhäuser, „mitten in der Natur und fernab von der Zivilisation“. Zum dauernden Wohnen seien sie nicht geeignet und würden von den Eigentümern in den meisten Fällen als Ferienhaus oder Wochenendhaus genutzt.
„Ich werde wohl Imker werden“
Redmanns illegales Refugium ist dagegen erschlossen und beheizbar. „Ich werde wohl Imker werden“, sagt er. „Wenn hier eine landwirtschaftliche Nutzung stattfindet, können die nichts machen.“ Dagegen die Overather Stadtverwaltung: „Die Nutzungsuntersagung ist rechtskräftig. Es ist Herrn Redmann bereits seit März bekannt, dass er die Unterkunft in unzulässiger Weise nutzt und diese verlassen muss. Inzwischen ist Anhörung zur beabsichtigen Zwangsräumung erfolgt.“
Und was ist mit der nun drohenden Obdachlosigkeit? Die Sprecherin: „Die Stadt Overath hat leider keine Wohnungen, die sie Herrn Redmann anbieten kann. Gerne kann er jedoch Kontakt mit der Wohnungsbaugenossenschaft aufnehmen.“ Dagegen Redmann: „Die haben mir gesagt, sie hätten keine Wohnung frei.“ Die Genossenschaft bestätigt das.
Die Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft scheint programmiert. An der Rechtslage in Sachen Außenbereich soll sich nichts ändern, heißt es im NRW-Bauministerium. Das diene ja auch den Interessen vor Ort. Die lokale Bauaufsicht habe aber einen „Ermessensspielraum“, was sie zu dulden bereit sei. Ein Sprecher: „Das ist aber nicht unsere Entscheidung.“
