Kontrollen angekündigtUmstrittene Waschanlage in Overath darf sonntags nicht öffnen

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Stefan Schemuth ist zuversichtlich, weiterhin sonntags öffnen zu können. Er will nun rechtliche Schritte gegen das Verbot einleiten.

Stefan Schemuth ist zuversichtlich, weiterhin sonntags öffnen zu können. Er will nun rechtliche Schritte gegen das Verbot einleiten.

Overath – Am Montag endet die Übergangszeit, die die Stadtverwaltung dem Waschpark gewährt hat, um seinen Betrieb auf eine Sechs-Tage-Öffnung umzustellen, wie sie mit dem NRW-Feiertagsgesetz vereinbar ist. „Das Ordnungsamt wird kontrollieren, ob das Sonntagswaschverbot eingehalten wird“, sagt Bürgermeister Jörg Weigt.

Dagegen kündigt Betreiber Stefan Schemuth an, weiter für die ursprünglich genehmigte Sonntagsöffnung zu kämpfen. Mit seiner Aussage zur Übergangszeit präzisiert Weigt frühere Äußerungen zur Korrektur der Betriebsgenehmigung. Zunächst hatte er gesagt, die Stadt habe die Sonntagsgenehmigung widerrufen und die „sofortige Vollziehbarkeit“ angeordnet.

Die vom Bauamt gewährte Übergangsfrist erwähnte er nicht. Jetzt sagt Weigt, die Stadt habe die Übergangsfrist auf Anraten ihres Anwalts eingeräumt, um sich keinen „Ermessensfehlgebrauch“ vorwerfen lassen zu müssen.

Gerichtlichte Maßnahmen eingeleitet

Es sei sichergestellt, dass die Beachtung des Sonntagswaschverbots kontrolliert werde. Dagegen sagt Waschpark-Unternehmer Stefan Schemuth: „Ich bin recht kämpferisch.“ Gerichtliche Maßnahmen, für die er noch einige Tage Zeit habe, seien eingeleitet. Schemuth erneuert seine Ankündigung, er werde die „gesamte Rechtsmittelkette ausschöpfen“.

Im Zusammenhang damit ist die „sofortige Vollziehbarkeit“ von besonderer Bedeutung. Sie bedeutet, dass die Anlage bis zu einer verbindlichen Gerichtsentscheidung an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben muss.

Sollte das Verwaltungsgericht die „sofortige Vollziehbarkeit“ in einem Eilverfahren aufheben, könnte die Anlage bis zum Urteil noch jahrelang geöffnet bleiben. Zwischen Stadt und Schemuth zeichnet sich zudem ein weiterer Rechtsstreit ab.

Fehler bei der Stadt

Darin dürfte es um die Frage des Schadenersatzes gehen, denn den Fehler, die gesetzeswidrige Sonntagsöffnung zu genehmigen, hat unbestritten die Stadt gemacht. Zum Streitpunkt in einem Verfahren könnte werden, ob der Unternehmer diesen Fehler nicht hätte erkennen können.

Ausgelöst worden war der Streit durch die Beschwerde einer Konkurrentin. In der Folge bleiben auf Geheiß der Ordnungsämter auch zwei Waschparks in Lohmar und Rösrath sonntags geschlossen, die zuvor ebenfalls sonntags geöffnet waren. (sb)

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