Nach Unfallflucht in OverathStaatsanwalt muss gegen eigene Überzeugung plädieren

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Overath – Zwei Nachbar-Ehepaare, die einander nicht leiden können, und dazu eine mutmaßliche Unfallflucht nach einem Blech- und Lackschaden beim Parken - das ist der Stoff, aus dem Alpträume sind. Statt die Sache friedlich und über die Versicherung zu regeln, zeigten die Overather Eheleute Heinz und Claudia Schmitz (alle Namen geändert) ihre Nachbarin Elvira Fernandes wegen Unfallflucht an, und die Sache, die sich am Morgen des 22. Dezember 2020, also zwei Tage vor Weihnachten, ereignet hatte, landete schließlich vor der Strafrichterin.
Dort wurde es ungewöhnlich: Nach der Vernehmung von Zeugen schlugen Verteidiger und Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Einstellung ohne Buße vor. Jedoch wollte Richterin Lisa Halm nur mit Buße für die von ihren Nachbarn als „Prinzessin“ gescholtene Angeklagte einstellen. Mit einer Buße aber war Elvira Fernandes nicht einverstanden: Sie habe nichts gemacht.
Klare Order aus Köln
Ungewöhnlich ging es weiter: Der noch in Ausbildung befindliche Ankläger telefonierte vom Beratungszimmer aus mehr als eine Viertelstunde lang mit seinem Chef, danach musste der junge Staatsanwalt, der anders als eine Richterin sehr wohl Weisungen unterworfen ist, gegen die eigene Überzeugung mitteilen, dass die Behörde nur dann einer Einstellung zustimme, wenn der Schaden beglichen sei und Elvira Fernandes überdies 500 Euro Buße zahle.
Elvira Fernandes’ Verteidiger beantragte am Ende ein Gutachten, das klären soll, ob die Spuren überhaupt darauf hindeuten, dass es es tatsächlich eine Kollision gegeben habe oder ob der Schaden nicht etwa durch jemand anders verursacht wurde.
Prozess muss neu aufgerollt werden
Die Richterin ging kurz in sich und gab dem Beweisantrag statt. Ihr Hinweis auf die womöglich erheblichen Kosten fruchtete ebenso wenig wie die Tatsache, dass der ganze Prozess dann noch einmal ganz von vorne losgehen müsse, weil ein solches Gutachten nicht innerhalb der Frist von drei Wochen, die für Vertagungen gilt, beizubringen sei.
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Nun soll ein Gutachter klären, ob das Spurenbild tatsächlich so klar ist, wie dies die Polizei vor Ort befunden hatte. An dem von Heinz Schmitz benutzten brandneuen Firmenwagen waren seinerzeit 1400 Euro Schaden entstanden.



