Corona-LockerungDiese Regeln gelten ab Montag, 31. Mai, im Rheinisch-Bergischen Kreis

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Coronavirus (Symbolbild)

Rhein-Berg – Ab Montag, 31. Mai, 0 Uhr, treten weitere Lockerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis in Kraft, weil die Sieben-Tages-Inzidenz bis Samstag an fünf Werktagen in Folge unter der 50er-Marke lag. Die aktuellen Regelungen im Überblick:

Kontakte: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus nun drei statt zwei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Gastronomie: Die Außengastronomie ist ohne Pflicht, ein negatives Testergebnis vorzuweisen, erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist. Kantinen dürfen geöffnet werden. Für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test.

Einzelhandel: Im Handel des nichttäglichen Bedarfs, darf wie seit Inkrafttreten der neuen NRW-Corona-Schutzverordnung am Freitag bereits ab einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 ohne vorherige Terminbuchung und negativen Test eingekauft werden. Die Kundenbegrenzung reduziert sich nun auf eine Person pro zehn Quadratmeter.

Sport: Unter freiem Himmel ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Innen ist kontaktfreier Sport (einschließlich Fitnessstudios) ohne Personenbegrenzung möglich – ebenso wie Kontaktsport, dieser allerdings nur mit Kontaktverfolgung, negativem Test und mit bis zu zwölf Personen. Bei Freiluftsportveranstaltungen sind bis zu 1000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Freizeit: Schwimmbäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt, in den bereits für sportliche Zwecke geöffneten Freibädern dürfen nun auch die Liegewiesen genutzt werden.

Kultur: Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Museen und ähnliche Kultureinrichtungen können ohne Terminvergabe wieder öffnen.

Kinder-/Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test erlaubt. Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich.

Schule: Die Schulen in NRW beginnen heute in allen Gebieten mit Inzidenz unter 100 wieder mit dem Präsenzunterricht ohne wechselnde Schülergruppen (Wechselunterricht) wie in den vergangenen Wochen.

Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht mit negativem Testergebnis und ohne Mindestabstände ist möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 10 Personen erlaubt, sofern ein negatives Testergebnis vorliegt.

Märkte/Messen: Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich. Mit negativen Tests sind auch Kirmeselemente zulässig.

Private Veranstaltungen: Private Veranstaltungen sind mit Ausnahme von Partys außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.

Beherbergung/Tourismus: „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) sind mit einem negativen Test möglich. Hotels dürfen ohne Kapazitätsbegrenzung öffnen. Das gilt auch für private Übernachtungen nun auch mit voller gastronomischer Versorgung für private Gäste (vorher nur Frühstück). Busreisen sind mit vorherigem Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent) möglich, falls nicht ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.

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