Ein zweifaches Nein gab es in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Kreis für den Elternbeirat.
Kitaplätze und hohe BeiträgePolitik lehnt zwei Anträge des Elternbeirats in Rhein-Berg ab

Gegen eine Reduzierung von Plätzen in der Evangelischen Kindertagesstätte Bechen setzte sich der Elternbeirat ein. (Symbolbild)
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Weniger Plätze in der Evangelischen Kindertagesstätte Bechen, ungleich verteilte Elternbeiträge: Gleich zwei Anträge des Jugendamtselternbeirates (JAEB RBK) hat der Jugendhilfeausschuss des Rheinisch-Bergischen Kreises in seiner jüngsten Sitzung abgelehnt.
Der Beirat hatte sich zum einen dafür eingesetzt, Kitaplätze in Kürten zu erhalten. In seinem Antrag plädierte er dafür, die Reduzierung besagter Plätze von 53 auf 40 zu vermeiden. Hintergrund der geplanten Verkleinerung seien die räumlichen Rahmenbedingungen. Nach aktuellem Stand sollen diese dazu führen, dass die Betreuung in dem Umfang, wie sie aktuell stattfinde, nicht fortgeführt werden könne.
Versorgungslage in Kürtener Kitas ist weiterhin angespannt
Allerdings sei die Versorgungslage in Kürten weiterhin angespannt und in Bechen bestehe schließlich „eine funktionsfähige Einrichtung mit Personal und es gibt vorhandene Räumlichkeiten“. Gemeint ist hier auch der Mehrzweckraum, der bislang befristet als Übergangslösung genutzt wird. Würde diese Einrichtung wegfallen, hätte dies Auswirkungen auf die Familien und verursache „massive Betreuungslücken“. Laut dem JAEB RBK entstehen etwa durch den Neubau beziehungsweise Ausbau der katholischen Kita Sankt Antonius Bechen erst ab Dezember 2028 zusätzliche Kapazitäten.
„Aus Sicht des JAEB RBK wäre es sachgerecht, den Mehrzweckraum als befristete Übergangslösung weiter zu nutzen, mindestens bis Dezember 2028“, heißt es weiter in dem Antrag. Das sah die Politik im Jugendhilfeausschuss jedoch anders, ebenso wie die Verwaltung. Somit wurde der Antrag mit einer Gegenstimme abgelehnt. In der Vorlage der Verwaltung heißt es als Erklärung: „Der Jugendhilfeausschuss stellt fest“, dass ein „Abbau von Plätzen bedarfsgerecht ist.“
Elternbeiträge erhöhen sich im Einzelfall um bis zu 38 Prozent
Doch damit war noch nicht Schluss, denn zum anderen hatte der Beirat sich in einem Antrag dafür stark gemacht, im Rahmen der Elternbeiträge die Beitragskurve ab einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro abzuflachen statt an der vorgesehenen linearen Fortschreibung festzuhalten.
Die Neufassung der Elternbeitragsstaffel ab August dieses Jahres habe verdichtete Einkommensstufen eingeführt, die nach Auswertungen des Beirats für Gutverdienende in einzelnen Konstellationen zu einer Mehrbelastung von bis zu 38 Prozent bedeuten würden. „Ist das wirklich das richtige Maß für eine Erhöhung?“, fragte die Ausschussvertreterin des JAEB RBK, Carina von der Goltz, in der Sitzung. Eine Antwort gab es lediglich in Form einer Abstimmung: Der Jugendhilfeausschuss lehnte den Antrag ab, mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme.

