MissbrauchBensberger Gericht stellt Verfahren gegen Fitnesstrainer ein – er wurde bereits verurteilt

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Das Gebäude vom Amtsgericht Bergisch Gladbach ist schmucklos und liegt auch im Winter unterhalb der prachtvollen Landmarke von Schloss Bensberg. Dieses Mal mit richtiger Benamselung.

Vor dem Amtsgericht in Bergisch Gladbach wurde der Fall eines Fitnesstrainers verhandelt. (Symbolbild)

Weil ein Rösrather in Mönchengladbach bereits verurteilt worden ist, hat die Bergisch Gladbacher Justiz ein weiteres Verfahren eingestellt.

Ein 28-jähriger Fitness-Kaufmann aus Rösrath soll sich an einer 14-jährigen Jugendlichen sexuell vergangen und von ihr pornografische Aufnahmen angefertigt haben, wird aber nicht dafür bestraft. Das Bergisch Gladbacher Amtsgericht stellte das Verfahren gegen den inhaftierten Angeklagten nach kurzem Prozess auf Antrag der Staatsanwältin nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung ein. Zuvor hatte es auf Vorschlag von Verteidigerin Barbara Schafgan-Herrmann ein Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegeben.

Erst nach diesem Rechtsgespräch wurde der Angeklagte von zwei Wachtmeistern aus dem Zellentrakt des Gerichts in den Verhandlungsraum gebracht, und es wurde die Anklage verlesen. Aus den dann folgenden Angaben der Verteidigerin in öffentlicher Verhandlung ergab sich, dass der Mann knapp eine Woche vor Weihnachten 2023 vom Mönchengladbacher Jugendschöffengericht wegen ähnlicher Delikte zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden sei und dass das Urteil bereits rechtskräftig sei.  

Treffen mit 14-Jähriger in der Schweiz

Angesichts der Mönchengladbacher Strafe werde die in Bergisch Gladbach zu erwartende zusätzliche Strafe nicht besonders ins Gewicht fallen, zumal auch die Kinder- und Jugendschutzgesetze zur Tatzeit noch nicht so scharf waren wie heute, waren sich die beteiligten Juristinnen am Ende einig. In solchen Fällen ist eine Einstellung nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung  – nicht zu verwechseln mit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit oder geringer Schuld –  möglich.

Tatsächlich hatten die Vorwürfe gegen den gebürtigen Gladbacher durchaus Gewicht. Im Jahre 2019 soll er sich mit einem 14-jährigen Mädchen in einem Hotel in St. Gallen in der Schweiz verabredet und getroffen haben. Mit der Jugendlichen habe er im Wissen um ihr Alter Geschlechtsverkehr gehabt und ein Video davon angefertigt. Einem zwölfjährigen Kind habe er sich zu nähern versucht.

Zudem wurden auf seinem Computer kinderpornografische Bildaufnahmen von Mädchen im Alter von drei bis 13 Jahren gefunden. Auf sein damals verwendetes Handy und seine Computer-Festplatte verzichtete der Angeklagte in dem Bergisch Gladbacher Verfahren. Nach der Verfahrenseinstellung brachten ihn die beiden Justizwachtmeister wieder in die Gerichtszelle, von wo aus es zurück in die Justizvollzugsanstalt Willich gehen sollte.

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