Verwaltung will KostendeckungDie Friedhofsgebühren in Brühl sollen drastisch steigen

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Zu sehen ist der Brühler Südfriedhof, im Vordergrund steht ein Grablicht.

Die Friedhofsgebühren in Brühl müssen nach Überzeugung der Verwaltung deutlich angehoben werden.

Zwar vertagte der Stadtrat die Entscheidung über die künftigen Gebühren, doch eine deutliche Erhöhung zeichnet sich bereits ab.

Der Beschluss zur Erhöhungen der Friedhofsgebühren wurde in der Ratssitzung am Montagabend zwar vertagt, doch aufgeschoben heißt wohl auch in diesem Falle nicht aufgehoben. Denn das rot-grüne Mehrheitsbündnis hat keine grundsätzlichen Einwände. Das machte der SPD-Fraktionsvorsitzende Marcus Venghaus am Dienstagmorgen deutlich: „Wir zweifeln die Kalkulation der Verwaltung nicht an“, sagte er. Dennoch habe man dem Beratungsbedarf der CDU-Fraktion Rechnung tragen wollen.

Sein Pendant aufseiten der Christdemokraten, Holger Köllejan, war, wie er bekannte, beim Studium älterer Unterlagen auf eine Information gestoßen, die ihn habe innehalten lassen. Bei der jüngsten Erhöhung im Jahr 2021 sei noch von einer Überdeckung der Kosten die Rede gewesen. Warum Sarggräber in allgemeiner Lage nun so teuer werden sollten wie vorgeschlagen, könne er nicht nachvollziehen. „Da fehlt die Begründung“, sagte er.

Auf allgemeine Kostensteigerungen verwiesen

Eine prompte Antwort zu diesem spontan eingeforderten Detail blieb die Verwaltung vor dem Rat schuldig, was letztlich zur Vertagung führte. Klar ist: Wenn es bei der nächsten Ratssitzung grünes Licht gibt, wird es für Hinterbliebene deutlich teuer. Vorgesehen ist eine Anhebung der Beerdigungsgebühren um rund zwölf Prozent. Auch die Benutzung der Trauerhalle (7,3 Prozent) und Grabräumungen (neun Prozent) werden kostspieliger. Die Steigerung der Grabgebühren betrage grundsätzlich rund elf Prozent, teilte die Verwaltung mit. Anlass seien allgemeine Kostensteigerungen, insbesondere für Personal und städtische Gemeinkosten.

Während für ein Urnenreihengrab statt bislang 669 Euro künftig 745 Euro für die 20-jährige Ruhezeit (auf dem Nordfriedhof 25 Jahre) fällig werden, sind es beim Reihengrab statt bisher 1068 künftig 1189 Euro. Besonders drastisch fällt der Anstieg bei den Wahlgräbern aus, bei denen die Hinterbliebenen Einfluss auf Lage und Größe haben. Statt 1853 sieht die Satzung nun 2450 Euro vor. Die Gebühren für diese Grabarten seien bisher nicht kostendeckend gewesen, rechtfertigt die Verwaltung den Schritt.

Die FDP-Fraktion um ihren Vorsitzenden Jochem Pitz hat dafür kein Verständnis. Er spricht von „einem Bruch mit der bisherigen Linie, die typische, von Sarggräbern geprägte Friedhofskultur zu bewahren“. Jede Veränderung der Gebührenstruktur zulasten der Sarggräber habe unmittelbare Auswirkung auf die Nachfrage und das Gepräge des Friedhofs.

FDP beklagt steigende Kosten für Stadt Brühl

Der Wandel sei angesichts großer Lücken zwischen den Sarggräbern entlang der Wege längst sichtbar, weil die alten Grabstätten von den Angehörigen schon oft nach Ablauf der ersten Nutzungsperiode aufgegeben würden. So würden die von der Stadt auf eigene Kosten zu bewirtschafteten Flächen immer größer. Den städtischen Haushalt belasteten die nicht durch Gebühren gedeckten Kosten schon mit 313 000 Euro jährlich, so Pitz.

Simone Holderried, Fraktionschefin der Grünen, hielt dagegen: Es gehe um Gebührengerechtigkeit, Sarggräber seien bislang bezuschusst worden. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Marcus Venghaus erklärte, im Raum stehe schlicht die Einführung kostendeckender Gebühren.

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