Korruptionsfälle in FrechenAlle Angeklagten legen Revision ein

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Seit Januar lief der Korruptionsprozess gegen die drei ehemaligen städtischen Mitarbeiter.

Frechen – Nach dem Prozess zu den Korruptionsfällen im Frechener Rathaus haben alle drei Angeklagten Revision gegen das Urteil eingelegt. Das bestätigte das Landgericht Köln auf Anfrage.

Vor der großen Strafkammer des Landgerichts waren alle drei im Juli zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Mit der Revision wird sich nun der Bundesgerichtshof befassen. Der Prozess wird dort aber nicht neu aufgerollt; im Mittelpunkt steht die Frage, ob es möglicherweise zu Verfahrensfehlern gekommen ist.

Mehrjährige Haftstrafen für Rathaus-Mitarbeiter

Der ehemalige Leiter der Abteilung Wohnen und Soziales im Frechener Rathaus wurde vom Landgericht zu einer Haftstrafen von drei Jahren verurteilt, sein früherer Stellvertreter zu drei Jahren und fünf Monaten. Der dritte Angeklagte, der für ein Sicherheitsunternehmen aus Hürth und später als Hausmeister für die Stadt Frechen tätig war, erhielt ebenfalls eine dreijährige Haftstrafe.

Im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise ist Schmiergeld für die Vergabe von Aufträgen geflossen. Vor Gericht hatten die Angeklagten teils umfangreiche Geständnisse abgelegt.

Zeugenbeistand für Mitarbeiter der Stadt Frechen

Vom Landgericht waren weitere Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Zeugen vernommen worden. Ihnen hat die Stadt einen Zeugenbeistand zur Seite gestellt. „Das ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, gehört aber zu unserer Fürsorgepflicht“, erläuterte Dieter Dumstorff, Leiter des Fachdienstes Innere Verwaltung, am Dienstag im Stadtrat.

Während der Gerichtsverhandlung war auch darauf hingewiesen worden, dass der stellvertretende Abteilungsleiter nach wie vor 70 Prozent seiner Beamtenbezüge erhalte. „Das ist keine freiwillige Leistung. Da es sich um einen Beamten handelt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Fortzahlung“, stellte Dumstorff klar.

Noch sei das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen – erst dann verliere der Angeklagte den Beamtenstatus und alle Vergütungsansprüche.

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