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500 Hühner getötetLabor bestätigt Fälle von Geflügelpest auf dem Gertrudenhof in Hürth

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Das Symbolbild zeigt mehrere Hühner in Freilandhaltung.

500 Hühner wurden auf dem Gertrudenhof in Hürth vorsorglich eingeschläfert, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. (Symbolbild)

Das Veterinäramt hat Überwachungs- und Schutzzonen um den betroffenen Betrieb herum verhängt. Dort gelten Stallpflicht und weitere Auflagen.

Der Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest (H5N1) in einem Geflügelbestand auf dem Gertrudenhof in Hürth-Hermülheim hat sich bestätigt. Das teilte der Rhein-Erft-Kreis unter Berufung auf das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor mit. In einem Freigehege waren vier verendete Vögel entdeckt worden. Um eine Ausbreitung zu verhindern, wurden 500 Hühner auf dem Hof vorsorglich eingeschläfert.

Mit der Bestätigung der Infektion hat der Kreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die die bisherige Regelung ablöst. Die Verfügung legt eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb fest. Dort gilt eine Stallpflicht; Geflügel, Erzeugnisse, Futtermittel und Materialien dürfen nicht in die oder aus den Betrieben gebracht werden.

Hürth: Auflagen für Geflügelhalter gelten zunächst für 30 Tage

Noch strengere Auflagen gelten in einer engeren Schutzzone im Radius von 3,1 Kilometern. Dort sind höhere Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen umzusetzen. Die Allgemeinverfügung gilt nach Auskunft von Kreissprecher Thomas Schweinsburg für 30 Tage. Sobald ein weiterer Fall gemeldet wird, verlängere sie sich entsprechend.

Die Geflügelpest bereitet sich derzeit rasant aus. Übertragen wird sie vor allem von Wildvögeln – auch in Hürth soll sie so eingeschleppt worden sein. Aktuelle Hinweise hat der Kreis auf seiner Internetseite veröffentlicht.