GiftmordePflegerin aus Polen reist als Zeugin im Hürther Thallium-Prozess an

Lesezeit 2 Minuten
Das Foto zeigt das Ortseingangsschild nach Alt-Hürth. Dort soll sich ein Teil des schrecklichen Verbrechens abgespielt haben.

In Alt-Hürth ist eine der beiden Opfer an der Giftdosis gestorben.

Der wegen zweifachen Mordes angeklagte Krankenpfleger und seine Anwälte erhoffen sich von der Aussage der alten Frau Entlastung.

Es ist der verzweifelte Versuch, auf den letzten Metern das Ruder noch einmal herumzureißen. Im Prozess um den wegen zweifachen Mordes angeklagten Krankenpfleger aus Hürth haben die Verteidiger zwei weitere Beweisanträge gestellt, um die Unschuldsthese ihres Mandanten zu belegen.

Es geht nach wie vor um die Dose Thallium, die von der Polizei bei der Wohnungsdurchsuchung am Tatort übersehen und erst jetzt auf dem Küchenschrank gefunden wurde, da der Krankenpfleger sie erstmals im Prozess erwähnt hatte. Allerdings stamme dieses Thallium – auf der Verpackung wurde seine DNA sichergestellt – nicht von ihm: Das Gift hätten vielmehr die inzwischen verstorbenen Senioren gegen Ungeziefer im Haus genutzt.

Möglicherweise könnte er in einem Punkt entlastet werden

Jetzt soll am Montag (19. Juni) die Pflegerin der Großeltern in den Zeugenstand gerufen werden. Die Zeugin ist selbst schon längst im Rentenalter und muss auf Beschluss des Gerichtes die für sie beschwerliche und kurzfristige Anreise aus Polen bewerkstelligen.

Sie soll nach Angaben der Verteidiger bestätigen, dass es die Thallium Dose schon sehr lange im Haushalt der Senioren gab und soll auch angeblich gesehen haben, dass zumindest die Großmutter die Dose einmal in der Hand hatte. Sollte sich das bestätigen, dann wäre der Angeklagte zumindest an diesem Punkt entlastet. Die Angehörigen der Opferfamilie halten dies allerdings für ausgeschlossen.

Der angeklagte Krankenpfleger wittert ein Komplott gegen sich

Mit einem weiteren Beweisantrag soll ein Gutachter des Landeskriminalamts gehört werden, der die Dose auf Fingerabdrücke und DNA untersucht hatte. Darauf waren nach der schriftlichen Expertise „keinerlei brauchbare Spuren, lediglich DNA des Angeklagten“ festgestellt worden.

Der Krankenpfleger behauptet, die Opferfamilie habe seine DNA darauf platziert, während er in Untersuchungshaft sitzt, und zuvor die Fingerabdrücke der Senioren abgewischt. In seiner handschriftlichen Äußerung im April hatte er gleichwohl bekundet, er habe die Verpackung mit der Dose in den Händen gehalten.

KStA abonnieren