Landgericht KölnSieben Schüsse auf die Hürther Helferin

Lesezeit 2 Minuten
Das Bild zeigt einen Parkplatz in Hürth, auf dem im Oktober sieben Mal auf eine Frau geschossen wurde.

Im Prozess gegen einen Hürth, der im Oktober 2022 auf die Freundin seiner Ex-Lebensgefährtin geschossen haben soll, wird am Donnerstag ein Urteil erwartet.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Strafe von 8 Jahren und zehn Monaten Gefängnis. Der 55-jährige Hürther soll auf die Freundin seiner Ex-Lebensgefährtin geschossen haben.

Kann der Vorwurf des heimtückischen Mordversuchs aus niedrigen Beweggründen im Prozess gegen den Schützen am Tennisplatz in Hürth- Kendenich noch abgewendet werden? Für den Angeklagten fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und zehn Monaten sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Sie sah die Einlassungen des 55-jährigen Hürthers durch die „hohe Glaubwürdigkeit“ der Zeugenaussagen und die forensischen Gutachten widerlegt.

Zudem sei der alkoholkranke Mann trotz eines Blutalkoholgehaltes von etwa 2,5 Promille zum Tatzeitpunkt am 30. Oktober 2022 „nicht erheblich in der Steuerungsfähigkeit eingeschränkt“ gewesen und voll schuldfähig. „Die Tat ist besonders verachtenswert, weil sie sich gegen eine Person richtete, die lediglich helfen wollte“, hieß es im Plädoyer.  Nachgewiesen sind sieben Schüsse aus einer bis heute verschwundenen scharfen Waffe, die der Angeklagte auf die Freundin seiner Ex-Lebensgefährtin abgab, wobei zwei Kugeln Fuß und Oberschenkel durchschlugen.

Angeklagter soll alkoholkrank sein

Das Motiv soll laut Staatsanwaltschaft Rache gewesen sein, weil die Geschädigte die Ex-Partnerin bei der Trennung und dem Streben nach einem eigenständigen Leben unterstützte. Was der Angeklagte nicht habe akzeptieren wollen. Ein verheerendes Signal in die Gesellschaft sieht die Staatsanwaltschaft von der Tat ausgehen: Obwohl die Unterstützerin die Folgen des Anschlags recht gut wegsteckte, könnten hilfsbereite Menschen wie sie künftig zögern, ähnlich Bedrängten zu helfen.

Eine Überraschung barg das Plädoyer von Verteidiger Oliver Kleine. Er warf der ermittelnden Behörde vor, nicht ausreichend nach dem Mann geforscht zu haben, den sein Mandant Tao nennt und der ihn in seinem Auto, in dem er dann zufällig in Taos Tasche eine Waffe gefunden haben will, zum Tennisplatz gefahren haben soll.  Der Brühler Anwalt sagte, er habe selbst lange an der Existenz des Obst- und Gemüsehändlers aus Nürnberg gezweifelt, sich durch wiederholte Schilderungen seines Mandanten auch in anderen Punkten aber schließlich überzeugen lassen.

Darüber hinaus reichen dem Verteidiger weder die übereinstimmenden Zeugenaussagen, wonach der Angeklagte mit ausgestreckten Armen auf die Geschädigte gezielt haben soll, noch dass die am Tatort sichergestellten sieben Patronenhülsen Rückschlüsse auf die Haltung beim Abfeuern der Waffe erlauben sollen.

Urteil soll am Donnerstag verkündet werden

Die Frage, ob der Angeklagte nach Zeugenbeobachtungen in Brusthöhe auf das Opfer gezielt habe, oder ihr, wie er behauptet, durch Schüsse auf den Boden „Angst einjagen“ wollte, sieht Kleine nicht abschließend geklärt. Sollte es zu einem Schuldspruch kommen, forderte der Strafverteidiger eine zeitnahe Überführung seines Mandanten in eine Therapieeinrichtung. Die 5. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Koerfers kündigte eine Entscheidung für Donnerstag, 29. Juni, an.

KStA abonnieren