„Verunsichern Bevölkerung“Kerpener Bürgermeister kritisiert Weitergabe nichtöffentlicher Dokumente über Erftlagune

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Das Foto zeigt den Außenbereich der Erftlagune in Kerpen.

Ein Verkauf der Erftlagune ist vom Tisch.

1 Euro hatte ein Kölner Investor der Stadt Kerpen geboten. Das wurde vor der Sitzung hinter verschlossenen Türen bekannt. Spürck nennt das „unverantwortlich“.

Mit deutlicher Mehrheit hat sich der Haupt- und Finanzausschuss gegen den Verkauf der Erftlagune ausgeprochen – eine Entscheidung, die auch Bürgermeister Dieter Spürck (CDU) in nichtöffentlichen Dokumenten empfohlen hatte. Das Papier liegt der Redaktion seit Anfang der Woche vor. Spürck weist die Ausschussmitglieder darauf hin, dass die Weitergabe solcher Dokumente problematisch ist.

„In diesem Fall war es besonders unangebracht, da diese unverantwortliche Indiskretion die Bevölkerung in erheblichem Maße verunsichert und dem Ruf sowie der Zukunft der Erftlagune schadet“, teilt Spürck in einem Schreiben mit. Personelle Engpässe wegen Fachkräftemangel und Krankheitsausfällen würden die Mitarbeiter ohnehin belasten. „Mit viel Einsatzbereitschaft schaffen sie es trotzdem, Schließungen oder Öffnungszeitenverkürzungen so gering wie möglich zu halten“, so der Bürgermeister. „Dass die Bevölkerung sowie die Mitarbeiter dann auch noch durch die Weitergabe von nichtöffentlichen Informationen verunsichert werden, ist nicht hinnehmbar und sollte dringend unterlassen werden.“

Kerpener Politiker entscheiden am 19. März abschließend über die Erftlagune

In der Gemeindeordnung des Landes heißt es zur Nichtöffentlichkeit: Ausschüsse und Stadträte dürfen nur dann nichtöffentlich verhandeln, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner nötig macht. In beiden Fällen schreibt die Gemeindeordnung eine nichtöffentliche Verhandlung sogar vor.

Ein Beispiel für einen solchen Fall ist, wenn Politiker sich über Verträge mit Unternehmen abstimmen. Eine öffentliche Diskussion über die Inhalte solcher Verträge hätte für die Stadt Konsequenzen, heißt es weiter. Ihre Position bei allen Verhandlungen zu ähnlichen Themen könnte geschwächt werden. Alle Rats- und Ausschussmitglieder sind so lange zur Verschwiegenheit über nichtöffentlich behandelte Themen verpflichtet, bis der Bürgermeister sie von ihrer Schweigepflicht entbindet.

Der Stadtrat beschäftigt sich in seiner Sitzung am kommenden Dienstag, 19. März, mit dem Verkauf der Erftlagune – hinter verschlossenen Türen.

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