Prozess am LandgerichtMann aus Bad Honnef soll Tinder-Date in seiner Wohnung vergewaltigt haben

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Der Eingang des Bonner Landgerichts.

Ein 24-Jähriger aus Bad Honnef soll eine junge Frau in seiner Wohnung vergewaltigt haben. (Symbolbild)

Der 24-Jährige soll die Frau mit einer Hand gewürgt und vergewaltigt haben, obwohl sie über Schmerzen klagte und zu weinen begann.

„Ich hatte Lust auf Sex, wir hatten Sex.“ Ebenso knapp wie prägnant räumte ein junger Mann aus Bad Honnef den zentralen Punkt der Anklage ein. Der 24-Jährige steht aktuell vor der 16. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht; er soll am 19. März vergangenen Jahres eine junge Frau in seiner Wohnung vergewaltigt haben.

Die beiden hatten einander über die Dating-Plattform Tinder kennengelernt und es war ihr erstes Treffen nach einer längeren Pause, wie der Angeklagte dem Gericht über seinen Verteidiger mitteilte. Er habe den Verkehr als einvernehmlich angesehen und sei zunächst über die von der Frau erhobenen Vorwürfe entsetzt gewesen.

Bad Honnefer soll Tinder-Date zu sexuellen Handlungen gezwungen haben

Nach reiflicher Überlegung sei er aber zu dem Schluss gekommen, dass er die Situation aufgrund einer manischen Phase einer bei ihm diagnostizierten bipolaren Störung falsch eingeschätzt haben könnte.

Die Anklage spricht von einem sexuellen Übergriff des 24-Jährigen, den die Frau zunächst ohne Einwand habe über sich habe ergehen lassen. Bald habe sie jedoch geäußert, die Intimitäten nicht zu wollen. Daraufhin habe der Mann sie mit Gewalt zu weiteren sexuellen Handlungen gezwungen. Er habe sie mit einer Hand gewürgt und vergewaltigt, obwohl sie über Schmerzen klagte und zu weinen begann.

Zwischen ihm und der Bekannten sei es nur um Sex gegangen, so der Angeklagte in der Verteidigererklärung. „Jedenfalls für mich“, wie er relativierte.

Angeklagter ist zu Zahlung von Schmerzensgeld bereit

Man habe einander im November 2022 über die Dating-App kennengelernt und sich „ein paar Mal“ getroffen. Bei jedem der Treffen habe man auch Sex gehabt. Dann habe es eine längere Pause gegeben, bevor man sich erneut verabredete. Die Bekannte sei erst spätabends zu ihm in die Wohnung gekommen.

Nachdem ihm bewusst geworden sei, dass die Frau die Situation offenbar völlig anders wahrgenommen habe als er, bedauere er den Vorfall sehr. Er sei zu einer Zahlung von Schmerzensgeld bereit, auch wenn er der Frau wahrscheinlich eine Aussage vor Gericht nicht ersparen könne. Das werde wohl nötig sein, da er sich nicht so klar an den Ablauf erinnere. Das Verfahren ist bis Mitte März terminiert.

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