Maske verweigertTroisdorfer Angeklagte spielt Geschehen vor Gericht herunter

Lesezeit 3 Minuten
Gesichtsmaske

Eine Gesichtsmaske (Symbolbild) 

Bonn/Troisdorf – Zwei Jahre liegt der spektakuläre Fall schon zurück: In einem Troisdorfer Supermarkt eskalierte der Auftritt eines Trios, das bewusst keine Masken trug und sich trotz mehrfacher Aufforderung auch weigerte, den Corona-Mundschutz anzuziehen. Der Geschäftsführer rief – zur Schlichtung der Lage – die Polizei. Statt einer Beruhigung jedoch kam es zum handgreiflichen Streit und zum Einsatz von Pfefferspray, dabei wurden auch die Polizeibeamten massiv attackiert und verletzt.

Zudem hatte das Trio die gesamte Aktion mit einer Body-Cam gefilmt; das Video wurde später ins Internet gestellt. Der Jüngere der beiden Maskenverweigerer, so hieß es, gehöre der Reichsbürgerszene an – und wolle sich vom deutschen Staat nichts gefallen lassen. Die Polizei sei, so der Verdacht, bewusst in eine Falle gelockt worden.

Maske verweigert: Mitangeklagter Schwager erhielt Bewährungsstrafe

Wegen dieses Skandalfalles, der bundesweit für Aufsehen gesorgt und auch die Landespolitik auf den Plan gerufen hatte, hat das Bonner Landgericht zwei Männer bereits im Juli 2021 verurteilt: den 38-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte zu einem Jahr und vier Monaten Haft mit Bewährung; als Auflage bekam er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der mitangeklagte Schwager (40) wurde wegen Körperverletzung sowie Widerstands gegen Polizeibeamte zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach von einem „Standardfall“, wäre das Ganze nicht als Bühne für Weltanschauungen genutzt worden. Das Verfahren gegen die Dritte im Bunde, eine 33-jährige Bürokauffrau und Lebensgefährtin des 38-Jährigen, hatte die Kammer damals abgetrennt. Die Angeklagte hatte acht Tage vor dem Bonner Prozessauftakt am 16. Juni 2021 ein Kind geboren, da entschieden sich die Richter damals – „aus Fürsorge für die Gesundheit der jungen Mutter“ – sie erst mal wieder nach Hause zu schicken. Gestern musste sich auch die Frau vor der 1. Großen Strafkammer verantworten.

Eskalation in Troisdorfer Supermarkt: Angeklagte bestreitet Provokation

Die aus Russland stammende Angeklagte, die im Grundschulalter nach Deutschland gekommen war, erklärte zum Prozessauftakt, dass „jeder zweite Satz in der Anklage falsch“ sei. Sie bestreitet jede geplante Provokation; sie hätten „nichts Großes vorgehabt“. Ihr Lebensgefährte, der nur Russisch kann, habe sie gefragt, ob sie zum Übersetzen mitkäme, das aber habe sie abgelehnt; damals sei sie nur dabei gewesen, weil sie für den Muttertag einkaufen wollte.

Ihr bereits verurteilter Bruder bestätigte gestern ihre Version als Zeuge: Sein Schwager, ein freiheitsliebender Mensch, hätte das Tragen von Masken für erniedrigend gehalten, sie seien „wie ein Maulkorb“. Das habe er an diesem Tag dokumentieren wollen. Als es zur Konfrontation mit der Polizei gekommen sei, habe er „aus dem Augenwinkel“ gesehen, wie einer der beiden Beamten auf seine Schwester, die mit einem Einkaufswagen in fünf Metern Entfernung stand, zugegangen sei, „sie geschubst und mit einer ruckartigen Bewegung ins Gesicht gefasst“ habe. Da sei er der Schwester zu Hilfe geeilt; sein Schwager und der zweite Beamte hinterher. Erst hierdurch habe sich Schlägerei entwickelt.

Video aus Troisdorfer Supermarkt: Angeklagte kämpft mit den Tränen

Als im Prozess gestern eine Videoaufnahme aus der Überwachungskamera des Supermarktes gezeigt wurde, die noch einmal die ganze Brutalität des Vorfalls dokumentierte, kämpfte die Angeklagte mit den Tränen, offenbar in Erinnerung an eine Szene, in die sie „ganz ungewollt“ geraten war. „Ich habe nur noch die Augen zugemacht, bin in den Tumult rein und habe versucht, die Männer zu trennen.“ Was genau passiert sei, das könne sie nicht mehr sagen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

KStA abonnieren