BorkenkäferRhein-Sieg-Kreis lobt Urteil zu Fällarbeiten

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Borkenkäfer setzen den Wäldern in der Region zu, vor allem den Fichten

Bad Honnef – Der Streit um den Bad Honnefer Stadtwald geht in die nächste Runde. Noch in der vergangenen Woche hatte der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) den am 31. Oktober gefassten "Hängebeschluss“ des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster zur Fällung der vom Borkenkäfer befallenen Fichten in einer Mitteilung als "sehr positiv“ und Erfolg bewertet. Jetzt hat sich allerdings der Rhein-Sieg-Kreis dazu geäußert, der den Zwischenbeschluss des OVG indes etwas anders interpretiert.

In dem sogenannten Hängebeschluss – eine vorübergehende Regelung, die bis zu einer endgültigen Entscheidung gilt – hat das Oberverwaltungsgericht angeordnet, die im Zusammenhang mit der Borkenkäferbekämpfung stehenden Baumfällarbeiten im Honnefer Stadtwald vorerst einzustellen. 

Jetzt dürfen nur noch einzelne Fichten gefällt werden

Ausgenommen davon seien jedoch vom Borkenkäfer befallene Fichten außerhalb eines Streifens von 15 Metern um Laubwaldbestände, die weiterhin gefällt werden dürften. Nach Einschätzung des BUND sei damit der Einsatz von Harvestern bis zur finalen Klärung durch das OVG vom Tisch, allein eine selektive Fällung von offenkundig befallenen einzelnen Fichten mittels Motorsäge sei zulässig.

Nach Ansicht des Rhein-Sieg-Kreises sieht das jedoch etwas anders aus: "Welche Bäume jetzt im Einzelnen mit welchen Gerätschaften gefällt werden, schreibt das Gericht in seinem Beschluss nicht vor. Dies entscheidet der mit den Fällarbeiten beauftragte Landesbetrieb Wald und Holz nach forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten und im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung selbst“, teilte die Kreisverwaltung mit.

Kreisverwaltung ist glücklich über Entscheidung

Die Entscheidung des Münsteraner Gerichtes bewertet die Kreisverwaltung daher als ausgewogen: „Nach Auffassung des Kreises hat das Gericht in diesem sogenannten Hängebeschluss sowohl die Interessen der Stadt und des Kreises als auch die des BUND bis zur endgültigen Entscheidung ausreichend und klug berücksichtigt.“

Die Stadt könne die Fällarbeiten zum Schutz der noch nicht befallenen Fichtenbestände fortsetzen, ohne dass die Wünsche des BUND nach einer Walderneuerung durch natürliche Prozesse im Schutz der abgestorbenen Bäume ins Leere laufen würden.

Wie soll man mit dem Borkenkäfer umgehen?

Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen Kreis und BUND ist der richtige Umgang mit den vom Borkenkäfer befallenen Flächen. Während der Kreis, der Landesbetrieb Wald und Holz sowie die Stadt Bad Honnef eine Fällung – die Rede war von 20 000 Bäumen in dem Naturschutzgebiet – und einen gezielten Waldumbau mit Neupflanzungen, vor allem von Eichen und Buchen, bevorzugt, will der BUND die Flächen sich selbst überlassen.

Nach Ansicht des Umweltverbandes verstößt der Kahlschlag gegen die Naturschutzgebietsverordnung, darüber hinaus sei eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH = Flora-Fauna-Habitat) erforderlich. Mit einem Eilantrag auf Stopp der Fällungen war der BUND in der Vorinstanz, dem Verwaltungsgericht Köln, gescheitert.

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