Sexueller MissbrauchWindecker berührt 10-jährige Nichte unsittlich

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Ein Mann aus Windeck war wegen sexuellen Missbrauchs seiner Nichte vor dem Waldbröler Schöffengericht angeklagt.

Windeck/Waldbröl – Weil er seine Nichte gleich mehrfach unsittlich berührt hat und dem Mädchen gegenüber übergriffig wurde, ist ein 35 Jahre alter Mann vom Schöffengericht in Waldbröl zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er muss sich psychologischen Rat holen. Das Opfer darf er nicht kontaktieren.

Für die Kosten des Verfahrens muss er ebenso aufkommen wie für das Honorar der Anwältin, die das minderjährige Mädchen vor Gericht vertreten hat. Seine DNA wird gespeichert. Schon unmittelbar nach den Vorfällen hatte seine Frau die Trennung auch von der gemeinsamen Tochter gefordert. Der Mann lebt jetzt bei Verwandten in Süddeutschland.

Kind nicht in der Verhandlung

Das damals zehnjährige Mädchen war bei der ersten Tat im November 2020 und auch die folgenden fünf Mal bis zum Sommer 2021 zu Besuch bei seiner Cousine, der Tochter des Angeklagten, gewesen. In Momenten, wo niemand sonst in der Nähe war, zwei Mal sogar, als das Kind schlief, hatte er es im Intimbereich gestreichelt. Deutliche Signale des Mädchens, dass es das nicht wolle, ignorierte er und sagte, dass er doch nichts Schlimmes tue. Das Kind offenbarte sich Mutter und Tante.

Bei der Gerichtsverhandlung war die inzwischen Zwölfjährige nicht anwesend. Die Mutter berichtete von Schlafstörungen, Ängsten und rapide schlechteren Schulnoten nach den Vorfällen.

Allerdings habe sich die Situation auch schon verbessert. „Wir reden oft darüber,“ sagte sie. Auch die Kindernothilfe habe sie schon kontaktiert. „Meine Tochter wünscht sich, dass der Mann bestraft wird, damit er das nicht bei anderen Kindern machen kann.“

Ehefrau lässt sich scheiden

Dass der Angeklagte für seine eigene Tochter ein „unbeschriebenes Blatt“ sei, berichtete die Noch-Ehefrau. Sie werde ihn auch bei dem Kind nicht schlecht machen. Allerdings bestehe sie darauf, dass sich Vater und Tochter nicht allein begegnen.

Derzeit gebe es nur Telefonkontakte, obwohl die Tochter ihren Vater vermisse. Sie habe ihrem Mann klar gemacht, dass er ausziehen müsse und die Scheidung eingereicht, sagte die Windeckerin.

Fast alles habe sich so zugetragen, wie es der Staatsanwalt in der Anklage geschildert hatte, ließ der Angeklagte reumütig durch seinen Anwalt vortragen. „Ich kann mir das nicht erklären, wie das passiert ist,“ sagte er. Allein, dass er dem Kind in einem Fall auch unter die Unterwäsche gefasst habe, leugnete er.

Täter-Opfer-Ausgleich

Der Nichte bot der Anwalt im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs 2000 Euro an. Dafür habe sein Mandant, dem nach Abzug aller Kosten und des Unterhalts für die Tochter etwas mehr als 200 Euro zum Leben blieben, ein Darlehen in Aussicht.

Als prozesstaktisches Vorgehen bewerteten Staatsanwalt und Nebenklägerin das Angebot der Geldsumme während der Verhandlung. „Das hätten Sie schon vorher machen sollen“, meinte der Ankläger. „Dass es Ihnen leid tut, sieht man Ihnen an,“ fügte er an.

Schließlich sei auch die eigene Familie kaputt gegangen. Der Ankläger kommentierte machte aber klar, wer dafür die Verantwortung aus seiner Sicht trägt: „Selber schuld“. Er wies auf die massiven Folgen der Taten für das Kind hin und bezeichnete sie als „besonders verwerflich“.

Angesichts einer positiven Sozialprognose forderte der Staatsanwalt eine Gesamtstrafe von 15 Monaten auf Bewährung. Wie auch die Nebenklägerin sah er eine Therapie als „zwingend“ an. Der Verteidiger plädierte trotz höher angesetzter Einzelstrafen auf nur ein Jahr.

Wie knapp der 35-Jährige einer Gefängnisstrafe entgangen ist, erklärte der Vorsitzende Richter Carsten Becker in seiner Urteilsbegründung mit dem Hinweis auf eine Gesetzesänderung zum 30. Juni 2021: Wenn die Taten ein paar Monate später stattgefunden hätten, dann „wären Sie in den Knast gegangen.“

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Um die Aussage der Zwölfjährigen bei einem weiteren Verhandlungstermin zu vermeiden, hatte das Gericht den strittigen Fall eingestellt. Es sei dabei einzig um das Wohl des Kindes gegangen, erklärte Becker auf Nachfrage. Auf das Strafmaß hätte der zusätzliche Fall keinen Einfluss gehabt.

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