ProzessNach Streit in Eitorf – 68-Jährige rettet sich mit Sprung vor heranfahrendem Auto

Lesezeit 2 Minuten
Ein Kunde schiebt einen bis zum Rand gefüllten Einkaufswagen über den Parkplatz eines Supermarktes.

Eine Seniorin rettete sich auf einem Eitorfer Supermarkt-Parkplatz mit einem Sprung vor einem Auto. (Symbolbild)

Auf einem Parkplatz in Eitorf ist ein Streit zwischen einem 23-Jährigen und einer Seniorin eskaliert. Jetzt landete der Fall vor Gericht.

Mit röhrendem Motor und hoher Geschwindigkeit fuhr ein 23-Jähriger vor dem Lidl in Eitorf vor, parkte mit Schwung auf einem Behindertenparkplatz ein. Als ihn eine ältere Dame auf sein Fehlverhalten ansprach, beleidigte er sie unflätig. Nach dem Einkauf fuhr er mit seinem schwarzen Audi auf sie zu, so dass die 68-Jährige zur Seite springen musste. Der Elektriker stand jetzt wegen Beleidigung und Nötigung vor dem Amtsgericht.

Der junge Mann aus Eitorf, der noch bei seinen Eltern lebt, wies alle Vorwürfe zurück. Nicht er, sie habe ihn beleidigt, und zwar rassistisch. „Das macht meinem Mandanten schwer zu schaffen, er hat so etwas schon einmal erlebt“, sagte sein Strafverteidiger.

Angeklagter soll Seniorin in Eitorf sexuell grob beleidigt haben

Die fünf Zeugen schilderten die Situation indes anders. Übereinstimmend berichteten sie von der überhöhten Geschwindigkeit des schwarzen Audi, vom aggressiven Gebahren des Fahrers. Er soll die Seniorin nicht nur auf dem Parkplatz sexuell grob beleidigt haben; die Angriffe unter der Gürtellinie gingen im Discounter an der Gemüsetheke weiter, so dass sie ihre Tasche stehen ließ und hinauslief, schilderte die Geschädigte.

Diese Beleidigungen hat zwar niemand gehört, laut den fünf Zeugen, vier Männer im Alter von 35 bis 75 und eine 40-jährige Frau, kam die Frau aufgelöst, bleich und zitternd aus dem Supermarkt.

Schließlich postierte sie sich auf dem Parkplatz schräg vor dem Auto des Angeklagten, um ihn im Beisein der Zeugen zur Rede zu stellen. Er habe nur weg gewollt, sie ihm im Wege gestanden, sagte der Angeklagte. Deshalb sei er langsam auf sie zugerollt und an ihr vorbei mit normaler Geschwindigkeit nach Hause gefahren. Die Senioren und mehrere Zeugen beschrieben, dass er mit aufheulendem Motor auf sie zugefahren sei; er soll dabei das Bein der 68-Jährigen berührt, sie aber nicht verletzt haben.

Staatsanwaltschaft forderte Entzug des Führerscheins und Sperre

Das Gericht wertete die Aussagen der Zeugen, die sich nur in Details unterschieden, als glaubhaft. Der Verteidiger sah indes eine Nötigung seines Mandanten durch die Seniorin, die diesem den Weg versperrt habe. Die Zeugenaussagen seien nicht verwertbar. Er forderte Freispruch.

Der Angeklagte, der angab, als Elektriker in Teilzeit nur 1000 Euro im Monat zu verdienen, wurde zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt (50 Tagessätze à 30 Euro). Der Staatsanwaltschaft hatte den Entzug des Führerscheins und eine Sperre von neun Monaten gefordert; Richter Michael Krah verhängte indes lediglich ein Fahrverbot von zwei Monaten. Der Angeklagte sei strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten und habe keine Punkte in Flensburg.

KStA abonnieren