Staatsanwalt legt Revision einWegen sexuellen Übergriffs verurteilter Priester muss erneut vor Gericht

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Ein Man in schwarzem Anorak, mit Sturmhaube und verspiegelter Sonnenbrille steht in einem Raum, an der Wand hängt ein Holzkreuz.

Der Angeklagte steht im Verhandlungssaal des Landgerichts Deggendorf in Bayern. Der Priester wurde am 19. Januar wegen sexuellen Übergriffs an einem Messdiener zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der 66-Jährige war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

Der wegen sexuellen Übergriffs in fünf Fällen verurteilte Pfarrvikar aus Windeck muss erneut vor den Richter. Gegen das Urteil des Landgerichts Deggendorf hat die dortige Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.

Etwaige Rechtsfehler sollten überprüft werden, teilte der stellvertretende Pressesprecher Christian Kalleder der Staatsanwaltschaft Deggendorf auf Anfrage mit. Die Verurteilung sei hinter der Schuldannahme der Staatsanwaltschaft zurückgeblieben: „Sexueller Übergriff in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in mehreren Fällen“, so Kalleder.

Bis die Revision verhandelt wird, kann es bis zu einem Jahr dauern

Verurteilt wurde der 66-jährige Pfarrvikar, der zu der Zeit in Windeck tätig war, von der Ersten Jugendkammer des Landgerichts aber nur wegen sexuellen Übergriffs in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren. Das vergleichsweise milde Urteil hatte das Gericht damit begründet, dass der Angeklagte nicht in seiner Funktion als Priester, sondern privat mit dem Opfer, einem Messdiener, die Radtouren unternommen habe.

Die Anklage sei aber von einem anderen Tatbestand ausgegangen, erläuterte Kalleder den Grund für die Revision. Nun müsse der Bundesgerichtshof prüfen, ob es sich bei der Tat nicht doch um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen gehandelt habe. In der Regel dauere es neun bis zwölf Monate, bis die Revision verhandelt werde.  

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