Fußball-SpruchkammerUrteil rehabilitiert Marc Pfister

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Das Urteil ist gefällt: Marc Pfister wurde vom Vorwurf der Diskriminierung freigesprochen. 

Hennef – Der Vorwurf der Diskriminierung ist vom Tisch. Marc Pfister vom 1. FC Niederkassel wurde im Zuge der „Hitlergruß-Affäre“ vor dem Verbandssportgericht rehabilitiert. Am Ende der knapp zweistündigen Verhandlung in der Sportschule Hennef bekam der Vereinschef lediglich eine 200-Euro-Strafe wegen unsportlichen Verhaltens aufgebrummt. „Ich bin froh, dass die Anklage zurückgewiesen wurde“, sagt Pfister. „Trotz aller Unterstützung in den letzten Tagen bin ich durch die Hölle gegangen. Jetzt kann ich offiziell einen Haken hinter die Sache machen.“

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Der Grund für die Anschuldigung liegt gut zwei Wochen zurück. Die A-Liga-Partie des SSV Happerschoß gegen den 1. FC Niederkassel II war tief in der Nachspielzeit beim Stande von 2:3 abgebrochen worden. Nachdem Pfister vehement und zum wiederholten Male den Schlusspfiff gefordert hatte, kam es zu einer viel diskutierten Szene. Nach Aussage des Vorsitzenden habe der Schiedsrichter ihn ermahnt und mit ausgestrecktem Arm in seine Richtung gedeutet: „Daraufhin habe ich ihm klarmachen wollen, dass man diese Geste auch als Hitlergruß missverstehen könne.“ Seine Worte habe er dabei „mit einer halbherzigen Imitation der vorherigen Schiri-Geste untermalt“. Sein Arm sei dabei nicht ausgestreckt gewesen, so der 45-Jährige.

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Vereinschef Marc Pfister vom 1. FC Niederkassel.

Der Unparteiische brach die Partie jedoch ab – mit der Begründung, Pfister habe ihm den Hitlergruß gezeigt. Im Spielbericht lautete der Vorwurf „Diskriminierung gegen den Schiedsrichter (Nazi-Gruß)“.

Diesen Vorwurf wies das Gericht nun zurück, nachdem man sechs Zeugen vernommen hatte. Neben den beiden (geladenen) Schiedsrichter-Assistenten sagten jeweils zwei Vertreter des SSV und des 1. FCN II aus; der Hauptreferee fehlte entschuldigt. Das Gericht um den Vizevorsitzenden Stefan Flock kam zu der Überzeugung, dass Pfisters Geste kein diskriminierendes Motiv zugrunde lag – unabhängig davon, in welchem Winkel der Arm tatsächlich ausgestreckt war. Sie wurde jedoch als Provokation und Unsportlichkeit gewertet. „Die Aktion war überflüssig“, räumt Pfister ein

Angesichts des Urteils wird die Partie neu angesetzt. Laut Gericht hatte der Referee nicht alle Mittel zur Spielfortsetzung ausgeschöpft.

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