Streit am SupermarktStadt Lohmar muss nicht für Parkplätze zahlen

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Der Supermarktbetreiber behielt die Parkplätze Kunden vor. Deshalb kündigte die Stadt den Vertrag.

Der Supermarktbetreiber behielt die Parkplätze Kunden vor. Deshalb kündigte die Stadt den Vertrag.

Lohmar – Im Streit zwischen der Stadt und dem Edeka-Betreiber Günter Klein-Heßling um den Supermarktparkplatz an der Hauptstraße hat das Verwaltungsgericht Köln gestern ein Urteil gefällt. Der Vertrag zwischen beiden Parteien ist nichtig. Klein-Heßling hat keinen Anspruch auf die Restsumme von 100 000 Euro, die er einklagen wollte.

Im Jahr 2014 hatten die Stadt Lohmar und der Grundstückeigentümer die Herstellung von 81 Stellplätzen am neuen Supermarkt vereinbart, die Stadt wollte dafür 200 000 Euro bezahlen. 68 Plätze wurden geschaffen, für die restlichen hätte ein Gebäude abgerissen werden müssen, das aber die Stadt noch als Flüchtlingsunterkunft nutzen wollte. Die Stadt überwies daher nur die Hälfte der vereinbarten Summe.

Parkscheibe und Strafen

Laut Vertrag sollten die Kurzzeitparkplätze der Öffentlichkeit montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 21 Uhr zur Verfügung stehen. Der Edeka wies die Flächen indes als Kundenparkplatz mit Parkscheibenpflicht (90 Minuten) aus und droht bei Zuwiderhandlung eine Strafzahlung von 19,95 Euro an.

Da sich die Stadt und die Klägerin über die Frage der Parkraumüberwachung nicht einigen konnten, kündigte die Stadt im Jahr 2017 den Vertrag und verlangte die Rückerstattung der bereits gezahlten 100 000 Euro. Als Kündigungsgrund führte sie an, dass die restlichen Stellplätze nicht geschaffen worden seien, eine Einigung über die Parkplatzkontrolle nicht zustande gekommen sei und die Klägerin die Parkfläche vertragswidrig als Kundenparkplatz ausweise.

Edeka-Betreiber forderte 100.000 Euro

Der Edeka-Betreiber erhob im März 2018 Klage und verlangte die Zahlung des aus seiner Sicht noch ausstehenden Geldes. Laut Gerichtsurteil gibt es keinen Anspruch auf Zahlung der ausstehenden 100 000 Euro, weil der Vertrag insgesamt nichtig sei: „Er verstößt gegen die Regelung der Bauordnung, dass Stellplatzablösemittel nur für die Herstellung zusätzlicher, der Öffentlichkeit zugänglicher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet verwendet werden dürfen.“

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Die Stellplätze, die mit diesen Mitteln finanziert werden, müssten der Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Für die Grünen im Lohmarer Stadtrat kündigte Horst Becker an, seine Fraktion werde nun auch beantragen, die bereits gezahlten 100 000 Euro zurückzufordern.

Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

(Aktenzeichen: 2 K 2417/18)

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