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Wegen sexuelle Handlungen vor GerichtExhibitionist entblößt sich zweimal vor Niederkasseler Kita

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Die Aufschrift Polizei und der Wappen von Berlin auf der Uniform eines Polizeibeamten

Ein Gericht verurteilte einen 27-jährigen Familienvater wegen Exhibitionismus (Symbolbild).

Ein Gericht verurteilte einen 27-jährigen Familienvater wegen Exhibitionismus – er entblößte sich zweimal vor einer Kindertagesstätte.

Es gibt Straftaten, die juristisch nicht schwerwiegend sind, aber eine ganze Familie erschüttern können. Exhibitionismus gehört dazu, zumal der Angeklagte jung verheiratet ist und kleine Kinder hat.

27-Jähriger entblößte sich zweimal gegenüber einer Kindertagesstätte

Der 27-Jährige hat sich im September 2021 zweimal gegenüber einer Kindertagesstätte in Niederkassel entblößt und sexuelle Handlungen an sich vorgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war seine Frau mit dem zweiten Kind schwanger. Im ersten Fall wurde der in seinem Auto sitzende Handwerker von Erwachsenen beobachtet, die ihn anzeigten. Wenige Tage später sprach der Angeklagte aus seinem Auto heraus Jugendliche an, wobei sich das Geschehen wiederholte.

Der 27-Jährige, der bislang ohne Vorstrafen durchs Leben ging, räumte die vor dem Jugendschutzgericht angeklagten Taten unumwunden ein. Im Zuschauerraum saß seine Tante als Beistand. „Das ist eine Neigung, die Familie versucht das Ganze zu verstehen“, sagte die Strafverteidigerin, blockte aber weitere Fragen des Staatsanwaltes zu den Auswirkungen auf das Umfeld des Angeklagten ab. „Dazu muss er nichts sagen.“

Geständnis des Täters erspart jungen Zeugen die Aussagen

Die Familie sei sensibilisiert, ihr Mandant habe sich schon auf die Suche nach einem Therapeuten gemacht, einen Spezialisten zu finden sei nicht einfach, so die Anwältin. „Er steht auf der Warteliste.“ Das Geständnis, das den zum Teil jungen Zeugen belastende Aussagen ersparte, wirkte sich strafmildernd aus. Jugendrichterin Kristin Stilz gab jedoch zu bedenken, dass auch deutlich jüngere Zeugen hätten dort vorbeigehen und die Situation sehen können.

Der Angeklagte erhielt eine Geldstrafe von 2100 Euro (60 Tagessätze à 35 Euro), die Tagessatzhöhe bemisst sich nach seinem Monatsverdienst, 2100 Euro netto, abzüglich der Unterhaltskosten. Er kann Ratenzahlung beantragen.

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