Landgericht BonnDachdecker soll eine Frau in Niederkassel auf dem Rücksitz vergewaltigt haben

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Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht angebracht.

Das Bonner Landgericht muss klären, ob ein 39-Jähriger aus Troisdorf eine Frau in Niederkassel auf dem Rücksitz seines Autos vergewaltigt hat oder nicht.

Vor dem Bonner Landgericht hat das Verfahren um eine mutmaßliche Vergewaltigung auf einem Feldweg am Stockemer See in Niederkassel begonnen.

Es wurde wohl nicht viel gesprochen auf der Fahrt: Vor dem Bonner Landgericht hat das Verfahren um eine mutmaßliche Vergewaltigung auf einem Feldweg am Stockemer See in Niederkassel begonnen und die Schilderung, die der Angeklagte dem Gericht von dem Geschehen in seinem Auto lieferte, wich gar nicht so sehr von jener in der Anklageschrift ab. Mit einem entscheidenden Unterschied: Der Angeklagte gab an, dass der Beischlaf auf der Rückbank einvernehmlich gewesen sei. Er habe keinerlei Widerstand oder Gegenwehr bemerkt, ließ der Angeklagte seinen Anwalt dem Gericht berichten.

Ob das schon ausreicht, um von Einvernehmen zu sprechen, muss das Gericht nun herausfinden. Das mutmaßliche Opfer soll außerdem von körperlichen und mentalen Einschränkungen betroffen sein. Jedenfalls scheinen den Angeklagten mittlerweile selber Zweifel gepackt zu haben, denn zum Schluss seines Statements betonte Verteidiger Daniel Jahn, dass es seinem Mandanten sehr leid tue, dass die Frau offenkundig unter dem Geschehen leide.

Im Prozess ließ der Angeklagte mitteilen, ihm tue es leid, dass die Frau unter dem Geschehen leide

Auf Nachfrage des Gerichts, was ihm denn leid tue, wenn der Geschlechtsverkehr doch einvernehmlich gewesen sei, erläuterte der Angeklagte, wieder über seinen Anwalt, dass er ein Polizeivideo von der Vernehmung der Frau gesehen habe. Er habe einsehen müssen, dass die Frau das Geschehen auf dem Rücksitz seines Wagens offenbar ganz anders wahrgenommen habe, als er selbst.

Selber äußern mochte sich der 39-Jährige nicht. Sowohl seine Vita als auch seine Sicht auf die Tatnacht ließ er von seinem Anwalt vortragen. Und bei jeder Rückfrage steckten die beiden erst kurz die Köpfe zusammen, bevor der Verteidiger dann dafür seinen Mandanten antwortete.

Der gelernte Dachdecker, der seinem Beruf seit mittlerweile 17 Jahren nachgeht, gab an, an dem Abend zu Besuch bei einem Freund gewesen zu sein. Die Nacht zum 19. Mai vergangenen Jahres war mild und so habe man lange draußen vor dem Haus gesessen. Dasselbe habe ein Nachbar seines Freundes mit einigen Bekannten getan und so habe er die Frau kennengelernt. Er habe sie sympathisch gefunden und sie habe ihn irgendwann gefragt, ob er sie zum Bahnhof nach Siegburg fahren könne.

Gericht wirft dem Troisdorfer außerdem sexuellen Missbrauch auf einem Spaziergang vor

Das habe er gerne getan und sofort nach dem Einsteigen gefragt, ob sie etwas Spaß haben wolle. Ihre Antwort, sie habe keine Zeit, habe er nicht als Abweisung verstanden. Mehr habe man auch nicht geredet, er habe seine Mitfahrerin kaum verstanden, da sie unter einer Sprachstörung leide. So sei er unterwegs in den Feldweg abgebogen, wo man auf dem Rücksitz miteinander geschlafen habe. Nach „rund fünf Minuten“ hätten sich beide wieder angezogen und man sei weiter nach Siegburg gefahren, wo er die Frau verabredungsgemäß am Bahnhof abgesetzt habe.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten 39-jährigen Troisdorfer neben der Vergewaltigung auch noch einen vorausgegangenen sexuellen Missbrauch vor. Der Mann soll während eines gemeinsamen Spaziergangs zunächst erfolglos versucht haben, die Geschädigte zu küssen und zu berühren. Im weiteren Verlauf des Abends soll es dann um 21:48 Uhr an einer unbewohnten und abgelegenen Zufahrtsstraße in einem Waldstück am Stockemer See zu der Vergewaltigung gekommen sein.

Die Frau soll verängstigt dem Drängen des Troisdorfers nachgekommen sein, sich gemeinsam auf den Rücksitz zu legen und dort aus Angst einen ungeschützten Geschlechtsverkehr über sich ergehen zu lassen. Noch in der Nacht begab sich die Frau in eine Kölner Klinik und am nächsten Tag rief die Polizei bei dem Angeklagten an. Das Verfahren ist zunächst bis Mitte Dezember terminiert.

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