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Prozess um schweren AutounfallVerhandlung ist Stoff für ein Drama

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Bei dem Verkehrsunfall in Niederkassel wurde im August 2013 ein 34-jähriger Mann getötet.

Niederkassel/Siegburg – „Kinder sollten nicht vor ihren Eltern sterben“, sagte der schwarz gekleidete Mann gestern zu dieser Zeitung. Tieftraurig verließ er nach vierstündiger Verhandlung Saal 143 im Amtsgericht Siegburg und sagte: „Ihre Leser können sich denken, wie ich mich fühle.“ Sein 34-jähriger Sohn war im August 2013 bei einem Verkehrsunfall in Niederkassel getötet worden. Nun saß der Vater im Gerichtssaal dem 24-Jährigen gegenüber, der damals seinem Sohn mit hohem Tempo ins Auto gekracht war.

Dieser letzte von mehreren schweren Unfällen führte zum Streit zwischen Kreisverkehrsbehörde und Stadt Niederkassel, die dann im Alleingang ein Tempolimit verhängte (siehe Kasten).

Der 24-jährige Troisdorfer, der selbst bei der Kollision leicht verletzt wurde, ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und leidet nach eigener Auskunft unter dem Geschehenen. Er fahre kaum noch Auto, gehe zu Fuß oder fahre mit dem Fahrrad und habe jedes Mal die schrecklichen Bilder im Kopf, wenn ihm ein Smart entgegenkomme oder er einen Smart auch nur auf einem Parkplatz sehe. In einem blauen Smart war sein Unfallgegner, der 34-Jährige Niederkasseler, ums Leben gekommen.

Es geht um Wahrheitsfindung und das Strafmaß

Die Gerichtskonfrontation ist Stoff für ein Drama. Vor Gericht geht es aber um Wahrheitsfindung und Strafmaß, das bei fahrlässiger Tötung von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft reicht. Richter Hauke Rudat ging es mit Zeugen und Sachverständigem stellte aber am Nachmittag fest, dass er mit dem einen angesetzten Prozesstag nicht hinkam und verkündete als Fortsetzungstermin den 12. August.

Obwohl er sich davon, wie er offen sagte, nach den Zeugenvernehmungen des gestrigen Tages keine grundlegend neuen Erkenntnisse verspreche. Er folgte aber dem Wunsch von Rechtsanwältin Barbara Jülich, die den Vater als Nebenkläger vertritt und weitere Zeugen hören will, deren schriftliche Aussagen allen Prozessbeteiligten schon vorlagen. Es handelt sich um einen Autofahrer, der zum Unfallzeitpunkt am 7. August 2013, 19.10 Uhr, ebenfalls auf der Landstraße 269 zwischen Uckendorf und Stockem unterwegs war und vier Schülerinnen, die in einem Linienbus der RSVG fuhren.

Der 46-jährige Fahrer dieses Busses hatte bemerkt, wie der Golf des Troisdorfers ihn vor oder in der dortigen Kombination von vier leichten Kurven (links-rechts-links-rechts) überholte. Der Golf habe ihn „nicht geschnitten“ und noch Zeit und Platz gehabt, sicher nach rechts wieder auf seine Fahrbahn zu kommen – bevor ihm ein weiterer RSVG-Bus entgegenkam. Deren Fahrerin habe er – wie unter Busfahrern üblich – noch gewunken, sagte der 46-Jährige, dann habe er auch schon voraus Fahrzeugteile zweier Autos durch die Luft wirbeln sehen.

Kein Überholverbot

Die 36-jährige Busfahrerin hatte die Situation anders wahrgenommen. Sie habe gedacht, der Golf krache in ihre Busfront, sie habe gebremst, und er habe gerade noch so zwischen den beiden sich begegnenden Bussen von der linken auf die rechte Spur wechseln können. Der 24-jährige Golf-Fahrer wiederum erklärt mit seinem Rechtsanwalt Dierk Bernhardt, der entgegenkommende Bus habe in der Kurven einen halben Meter in seine Fahrbahn geragt. Dadurch habe er nach rechts ausweichen müssen, sei mit den rechten Reifen auf den damals beschädigten Fahrbahnrand geraten und dann auf die Gegenfahrbahn geschleudert, wo er gegen den Smart krachte. Dort ist Tempo 100 erlaubt, es folgte aber bald ein Tempo-70-Schild. Ein Überholverbot gibt es an der Stelle nicht.

Der Dekra-Unfallsachverständige Michael Heuer berechnete, dass der Golf bis zu 110 km/h schnell war. In ihrer Zeugenaussage raunzte die Busfahrerin den Golffahrer an: „Du beschuldigst mich hier zu Unrecht. Du hättest mal besser den Mumm gehabt, den Überholvorgang abzubrechen.“