Schüsse auf Jungen in KönigswinterLandgericht sieht keinen Haftgrund für Stiefvater

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Luftgewehr_07022017

Symbolbild

Bonn/Königswinter – Der 32-jährige Bockerother, der Anfang April drei Schüsse auf seinen elfjährigen Stiefsohn abgefeuert haben soll, bleibt auf freiem Fuß. Das Landgericht hat den Beschluss des Amtsgerichts bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat gegen diese Entscheidung keine weitere Beschwerde eingelegt. „Die Gründe waren vertretbar“, so Oberstaatsanwalt Robin Faßbender.

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Bereits das Amtsgericht hatte nach der Tat den Haftbefehl abgelehnt, wogegen die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hatte. Das Landgericht Bonn verwies in seiner Begründung darauf, dass keine Fluchtgefahr bestehe.

Der 32-jährige Mann aus dem Königswinterer Ortsteil Bockeroth steht unter Verdacht, Anfang April mit einem Luftgewehr dreimal auf seinen Stiefsohn geschossen zu haben. Der Elfjährige erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass er noch am selben Tag notoperiert werden musste. Der Junge hatte sich zur Tatzeit mit Kindern im Alter von vier bis elf Jahren in der Nähe eines Spielplatzes aufgehalten.

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