ProzessLehrling vertauscht Kfz-Kennzeichen – Siegburger Autohändler landet vor Gericht

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Autos auf dem Hof eines Autohändlers

Ein Siegburger Autohändler landete wegen falscher Kennzeichen vor dem Amtsgericht, angezeigt von einem Nachbarn.

Wegen Kennzeichenmissbrauchs stand ein Siegburger Autohändler vor Gericht. Ein Nachbar, mit dem er im Streit liegt, hatte ihn angezeigt.

Ein mit falschen Kennzeichen am Straßenrand geparkter VW Golf brachte einen Siegburger Autohändler auf die Anklagebank. Der wies im Prozess vor dem Amtsgericht jede Schuld von sich und nannte zwei Verantwortliche: Zum einen seinen Nachbarn, mit dem er seit Jahren im Clinch liege und der in der Gegend „Streife laufe“, um ihm etwas anzuhängen. 

Zum anderen seinen Lehrling. Der junge Mann hatte bei dem gerade gekauften und vom Autotransporter abgeladenen Gebrauchtwagen rote Kennzeichen anbringen sollen, von denen habe er immer welche vorrätig.  Auf dem Hof sei kein Platz mehr gewesen, weshalb das Kfz auf dem Parkstreifen stand.

Es war kurz vor Feierabend, wir wollten Schluss machen.
Siegburger Autohändler vor dem Amtsgericht

Früher habe er ja seinen Abschleppwagen an die Straße gestellt, „dass ich das nicht mehr darf, habe ich auch dem Nachbarn zu verdanken“. Es war an dem Tag vor Christi Himmelfahrt 2023. „Kurz vor Feierabend, wir wollten Schluss machen.“ Der Azubi, gerade mal ein halbes Jahr bei ihm, habe wohl nicht richtig zugehört, die Schilder verwechselt und die irrtümlich die eines Audis angebracht, den er ebenfalls an diesem Tag angekauft hatte.    

Richter am Siegburger Amtsgericht sah keine besondere Schuld beim Angeklagten

Er habe es versäumt, die Ausführung des Auftrags zu kontrollieren, räumte der 42-Jährige ein. Er sei nach Hause gefahren, der junge Mann habe abgeschlossen. Am Brückentag, dem Freitag nach dem Feiertag, hatte der Autohandel zu, und der Nachbar erstattete Anzeige. 

Richter Hauke Rudat sah keine besondere Schuld beim Angeklagten und stellte das Verfahren am Montag (18. März) ein. Er folgte der Anregung der Staatsanwaltschaft, zumindest einen kleinen Denkzettel zu verhängen: ein Bußgeld von 300 Euro, zahlbar an das Siegburger Kinderheim, womit der Angeklagte sofort einverstanden war. Der Anregung des Richters, doch mal mit seinem Nachbarn zu reden, wollte der Gebrauchtwagenhändler indes nicht folgen: „Das hat keinen Sinn.“

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