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Prozess in SiegburgGnadenhof-Gründerin aus Rhein-Sieg wehrt sich gegen Facebook-Angriffe

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Islandpferde stehen auf einer Koppel.

Aus Tierliebe gründeten zwei Frauen einen Gnadenhof für Pferde und Ponys. Man zerstritt sich und traf sich nun vor dem Siegburger Amtsgericht. (Symbolbild) 

Alten und kranken Pferden ein neues Zuhause geben, das wollten zwei Gnadenhof-Gründerinnen. Doch die Tierliebe trug nicht, man landete vor Gericht.

Es schien ideal zu sein. Zwei Frauen, die alten und kranken Pferden ein neues Zuhause geben wollen, gründen einen Gnadenhof-Verein. Die Ältere hatte ihr Gelände im Rhein-Sieg-Kreis aufgeben müssen und ein neues Grundstück für ihre Vierbeiner und den Reitbetrieb kurz hinter der Kreisgrenze gefunden. Besitzerin des Areals war eine jüngere Frau. Doch die anfangs von Tierliebe getragene Zusammenarbeit endete im Streit.

Der Fall landete vor dem Zivilgericht. Öffentlich hatte die Pferdetherapeutin der Jüngeren über die sozialen Medien vorgeworfen, den Tod eines ihrer Pferde verschuldet zu haben. Diese sei „unfähig, ignorant und in keiner Weise in der Lage, Verantwortung zu tragen“. Sie sei stundenlang untätig geblieben und habe das kranke, hilflose Tier auf einem Paddock im Regen liegen lassen, schrieb die Therapeutin in einem längeren Post auf Facebook.   

Klägerin vor dem Siegburger Zivilgericht sieht ihren Ruf geschädigt

Per E-Mail bezichtigte die Ältere die Jüngere zudem, das Leben zweier weiterer Pferde, die ebenfalls ihr gehörten, „auf ihrer Rechnung“ zu haben. Ein Tier sei völlig abgemagert gewesen. Ein anderes habe sich in einem kaputten, zu tief hängenden Heunetz verfangen und verletzt. Sie verfüttere kontaminiertes Heu und fahre mit einem kaputten Pferde-Anhänger.

Die Grundstücksbesitzerin verklagte die Ältere. Ihr Ruf werde geschädigt, die Äußerungen seien zu unterlassen und müssten gelöscht werden. Im Zivilprozess tauchte nur die Klägerin auf, die Beklagte ließ sich von ihrem Siegburger Rechtsanwalt Bernd Arnold vertreten.

Der legte in der Güteverhandlung ärztliches Attest vor, die Beklagte sei verhandlungsunfähig. Zivilrichter Alexander Unverzagt bedauerte das Nicht-Erscheinen, gern hätte er die Beklagte persönlich befragt. Er akzeptiere das Attest, obwohl ein wichtiger Zusatz fehlte: der Grund der Verhandlungsunfähigkeit.

Grundstückseigentümerin strengte Räumungsklage gegen Therapeutin an

Die Klägerin schilderte die Situation am besagten Morgen im April 2025: Sie sei gegen 6 Uhr aufgewacht, habe aus ihrem Fenster heraus den Ehemann der Beklagten gesehen, wie dieser das auf dem Boden liegende Pferd mit einem Besen aufscheuchen wollte. Das fand sie grausam, auf ihren Vorschlag, doch einen Tierarzt zu verständigen, habe der Mann erwidert, er könne mit seinem Handy nicht telefonieren.

Zu diesem Zeitpunkt habe sie aufgrund der Streitigkeiten keinen Zugang gehabt zu ihrem eigenen Grundstück. Als sie eine Räumungsklage gegen die Ältere anstrengte, ploppten die Vorwürfe auf. Angeblich soll sie an diesem Aprilmorgen zu dem Ehemann der Älteren gesagt haben, dass das Pferd schon seit Stunden auf dem Boden liege. Das will die Ältere gehört haben, als diese mit ihrem Mann telefonierte. Der Vorwurf, so die Jüngere, sei völlig aus der Luft gegriffen. Da ihre Mitgründerin Videokameras auf dem ganzen Hof installiert habe, müsste diese ihre Angaben belegen können, was aber nicht geschehen sei.

Die Beklagte muss den Facebook-Post löschen und ihre Äußerungen widerrufen

Zivilrichter Alexander Unverzagt schlug als schnelle und kostengünstige Lösung eine Unterlassungserklärung vor. Demnach verpflichtet sich die Beklagte, die Äußerungen nicht mehr zu tätigen, diese zu widerrufen und aus den sozialen Medien zu löschen.

Sonst müsse man bei einem zweiten Termin in die Beweisaufnahme einsteigen. Rechtsanwalt Arnold stimmte dem in Abwesenheit seiner Mandantin zu unter der Bedingung, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt. Falls die Rechtsschutzversicherung der Klägerin damit einverstanden ist, sagte deren Anwältin, wäre der Fall erledigt.

Ist mittlerweile Ruhe eingekehrt auf dem Hof? Dazu wolle ihre Mandantin nichts sagen, bat die Rechtsanwältin die Presse um Verständnis: „Sie belastet die Sache sehr.“