Urteil31-Jähriger wird nach Attacke am Bahnhof Siegburg in Psychiatrie eingewiesen

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Ein ICE steht am Bahngleis.

In einem ICE am Bahnhof Siegburg ereignete sich der Angriff. (Symbolbild)

Weil er im falschen Zug saß, hat ein 31-Jähriger einen Fahrgast und einen Bahnmitarbeiter attackiert. Jetzt endete der Prozess in Bonn.

„Der Mann ist krank“, sagte der Richter mit Blick auf einen 31 Jahre alten Beschuldigten, deshalb könne er nicht verurteilt werden. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft waren heftig: Der Angeklagte hatte am 3. Juni 2022 auf dem ICE-Bahnhof in Siegburg zwei Männer unter anderem mit Tritten gegen den Kopf so schwer verletzt, dass eines der Opfer, ein 38-jähriger Holländer, noch auf dem Bahnsteig reanimiert werden musste.

Der Beschuldigte war am Morgen in den falschen Intercity gestiegen, er wollte nach Wien, nahm aber im ICE 728 Platz, der in Richtung Essen fuhr. Als er seinen Irrtum bemerkte, wurde er laut und randalierte, so dass sich der Zugführer entschloss, den renitenten Gast aus dem Zug zu weisen.

Attacke a Bahnhof Siegburg: Holländer mit Tritt am Kopf getroffen

Beim Stopp in Siegburg aber weigerte sich der 31-Jährige zu gehen, hielt sich in der Tür fest, einen Fuß noch im Waggon, den anderen bereits auf dem Trittbrett. In diesem Moment kam ein Zugbegleiter vorbei, der gerade ein behindertes Ehepaar auf seine Plätze in der Bahn gebracht hatte. Er wollte helfen, den Randalierer aus dem ICE zu ziehen, da sprang ihn der Beschuldigte so an, dass er auf den Bahnsteig stürzte, wo der Passagier weiter auf ihn einschlug.

Der Bahnbeamte erlitt Prellungen, eine Platzwunde und einen Schock. Das Geschehen sah der 38-jährige Holländer und beschloss einzugreifen, während andere Zeugen sitzenblieben. Der Niederländer wurde von dem Rasenden mit einem KungFu-Tritt am Kopf getroffen, schlug auf dem Beton der Plattform auf, bekam noch zwei Tritte in die Seite und einen weiteren gegen den Schädel, so dass er bewusstlos wurde.

Angeklagter kann nicht zur Verantwortung gezogen werden

„Er hätte tot sein können“, sagte Vorsitzender Richter Klaus Reinhoff, wenn der Schwerverletzte nicht rechtzeitig wiederbelebt und in eine Klinik gebracht worden wäre. Die Vorwürfe gegen den Beschuldigten lauteten auf versuchten Totschlag und zweimal gefährliche Körperverletzung, doch da er psychisch krank ist und an Verfolgungswahn leidet, konnte er nicht zur Verantwortung gezogen werden.

In der Wahrnehmung des 31-Jährigen, so fasste Reinhoff das Krankheitsbild zusammen, sei jeder ein Angreifer, gegen den er sich wehren müsse. Deshalb habe er auch nach der Polizei gerufen, als er um sich schlug. Der Mann wurde auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

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