Immer wieder ist ein Siegburger betrunken im Straßenverkehr unterwegs, zuletzt wurde er zweimal auf dem Mofa erwischt. Nun droht dem 81-Jährigen Haft.
Alkoholisiert auf dem Mofa81-jährigem Siegburger droht Gefängnis

Ein renitenter Rentner stand vor dem Amtsgericht Siegburg. Er gab an, sich an seine Alkoholfahrten nicht erinnern zu können.
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Ist der Senior nur ein Schwindler, oder weiß er nicht mehr, was er sagt oder tut? Das war die Frage in einem Prozess vor dem Amtsgericht. Dort zeigte sich der Rentner nicht zum ersten Mal von seiner renitenten Seite. Am Ende könnte er - trotz seines hohen Alters - in Haft gehen. Das drohte Richterin Seda Ataer dem 81-Jährigen an. Doch zunächst soll ein Sachverständiger den Angeklagten medizinisch begutachten.
Was war geschehen? Im April und im August dieses Jahres erwischte die Polizei den Mann augenscheinlich angetrunken auf seinem Mofa auf der Kaldauer Straße und auf der Zeithstraße in Siegburg, der Alkoholtest ergab einmal 1,4, einmal 1,1 Promille, damit ist er „fahruntüchtig“ gewesen, heißt es in der Anklage. Und eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.
Sein Mofa sollte der Siegburger längst weggegeben haben, so steht es in einem Bewährungsbeschluss
Es war nicht das erste Mal. Um solche Straftaten zu vermeiden, sollte der Angeklagte sowohl sein Auto als auch sein Mofa längst weggegeben, verkauft oder verschenkt haben. So steht es in dem Bewährungsbeschluss, den Ataer Anfang des Jahres gegen ihn verhängt hatte. Damals hatte sie den Senior ebenfalls wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, diese aber zur Bewährung ausgesetzt.
Wegen seines Lebensalters sollte der Angeklagte, der Besserung gelobte, nicht ins Gefängnis. Die Bewährungszeit war mit vier Jahren ungewöhnlich lang. Dafür gab es zwei Gründe: Zum einen hatte er einen Menschen verletzt, der ihn hindern wollte, mit seinem Auto unberechtigterweise einen Campingplatz in Lohmar zu befahren. Zum anderen stand er auch bei dieser Tat schon unter laufender Bewährung.
In der aktuellen Verhandlung wollte er sich an seine Trunkenheitsfahrten im April und im August nicht genau erinnern können. Er steuere regelmäßig eine Kneipe in der Siegburger Innenstadt an, wo er lediglich „ein bis zwei Getränke“ zu sich nehme, sagte er. Zu Hause trinke er keinen Tropfen. Er sehe keine Wiederholungsgefahr, das Mofa habe er samt Papieren und Schlüssel vor einer Woche seiner Ehefrau übergeben, diese, rund 30 Jahre jünger, wohne in der Nähe von ihm bei ihren Eltern. Er lebe lieber allein.
Auf die Frage der Richterin, wie er an diesem Tag ins Amtsgericht gekommen sei, versicherte er: „Mit dem Bus.“ Das aber war nachweislich gelogen: Das Mofa stand an der Treppe vor dem Gerichtsgebäude in der Fußgängerzone. Als Ataer ihn zur Wahrheit gemahnte und ihm das vorhielt, gab er an, sich nicht erinnern zu können. „Wenn es da steht, muss ich ja damit gefahren sein.“
Dass er seiner Frau den Schlüssel gegeben habe, stimme indes. Es gebe davon mehrere. Einen zog er nach Aufforderung aus der Tasche und überreichte ihn dem Gericht. Die Mitteilung der Richterin, das Mofa sei konfisziert und werde von der Polizei abgeholt, quittierte er mit Nicken. Draußen aber ging er schnurstracks zu seinem Fahrzeug, trotz der wiederholten Ermahnung seines Strafverteidigers, die Maschine stehenzulassen.
Als der Anwalt um die Ecke verschwunden war, zog der 81-Jährige das Mofa vom Mittelständer und schob es schnellen Schritts durch die Fußgängerzone. Demnächst wird er wohl Besuch von der Polizei erhalten. Der Prozess wird neu angesetzt.

