Das Unternehmen will ältere Menschen vor Überrumpelung schützen. Die Verbraucherzentrale sieht dafür keinen Anlass.
Senior sieht DiskriminierungTelekom verweigert 87-jährigem Siegburger Glasfaservertrag an der Haustür

Raimund Bleninger konnte an der Haustür keinen Vertrag für einen Glasfaseranschluss mit der Telekom abschließen, weil er älter als 85 Jahre ist.
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Eigentlich hätte der Mitarbeiter der Telekom, der bei Raimund Bleineger klingelte, auch Eulen nach Athen tragen können: Denn der Brückberger wollte ohnehin einen Glasfaseranschluss beantragen, das Kabel liegt schon im Haus, und so war die Unterschrift unter den Vertrag eigentlich nur eine Formsache.
Sollte man meinen, doch dann kam es anders: „Der höfliche junge Mann fragte nach den üblichen Daten und begann, das Formular auszufüllen. Als ich mein Geburtsjahr nannte – ich bin Baujahr 1938 – wurde er verlegen und teilte mir mit, dass er den Vertrag nicht abschließen könne“, schildert Bleninger. Die Telekom akzeptiere nur Kunden bis zum 85. Lebensjahr.
„Das ist kein Fortschritt, das ist Altersdiskriminierung“
„Ich dachte, ich höre nicht richtig“, so Bleninger. Seit Jahren werde älteren Menschen gepredigt, sie „müssten digital teilhaben, Online-Dienste nutzen, Behördengänge digital erledigen und soziale Kontakte per Video pflegen“. Gleichzeitig aber verweigere man ihnen dann ausgerechnet die aktuelle technische Grundlage. „Das ist kein Fortschritt, das ist Altersdiskriminierung.“
Wer entscheide eigentlich, wie lange es sich noch lohne, einen Menschen an die moderne Infrastruktur anzuschließen, fragt Bleninger bitter, der sich an die Redaktion wandte. „Nach dieser Logik dürfte man über 85-Jährigen konsequenterweise auch keine neuen Kühlschränke, Telefone oder Zeitungsabos mehr verkaufen. Schließlich könnten sie ja bald sterben. Wie zynisch soll es noch werden?“
Glasfaser sei kein Luxusspielzeug, sondern Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. „Sie nach Geburtsdatum zuzuteilen, widerspricht jedem Anspruch an Gleichbehandlung, Respekt und Menschenwürde. Gerade ältere Menschen haben dieses Land aufgebaut, Steuern gezahlt und Verträge erfüllt – und werden nun offenbar aussortiert.“
Ältere Menschen sollen nicht übervorteilt werden
Die Telekom verteidigt das Vorgehen. „Für die Vermarktung der Glasfaseranschlüsse setzt die Telekom auf verschiedene Vertriebswege, unter anderem auch den Direktvertrieb. Oftmals wird den Anbietern vorgeworfen, gerade ältere Menschen an der Haustür zu überrumpeln. Das macht die Telekom ausdrücklich nicht“, so Katja Kunicke von der Unternehmenskommunikation auf Anfrage der Redaktion. „Wir haben deshalb eine Über-85-Regelung eingeführt.“
Sichergestellt werden solle so, dass ältere Menschen nicht übervorteilt werden. „Auch wenn man uns jetzt Altersdiskriminierung vorwerfen möchte, wir sagen klar: Im Direktvertrieb gestatten wir keine Vermarktung an Über85-Interessenten.“ Kunden ab 85 Jahren würden von den Direktvermarktern an den nächsten Shop oder die Hotline verwiesen.

Das Bild zeigt den Glasfaserausbau der Telekom in Siegburg.
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Für Vertriebspartner habe die Telekom klare Regeln aufgestellt, die zudem mindestens zehn Pflichtschulungen erfolgreich durchlaufen müssten. Die Mitarbeitenden trügen Telekom-Kleidung und einen Ausweis mit Lichtbild. Ein QR-Code darauf führe zur Telekom-Internetseite, auf der die Mitarbeitenden zu sehen seien. Zudem führten diese ein Original-Schreiben der Telekom bei sich und eine Rückrufnummer zur Identifizierung. Nach Vertragsabschluss beginne die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 14 Tagen für einen Widerruf.
„Dass die Telekom mit Personen ab 85 Jahren keine Verträge an der Haustür abschließt, ist eine freiwillige Selbstbeschränkung der Telekom“, teilt Ulrike Platz, Pressesprecherin der Bundesnetzagentur auf Anfrage mit. „Hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen, auch von Verträgen zu Glasfaseranschlüssen und - diensten, bestehen für die Bundesnetzagentur grundsätzlich keine Eingriffsbefugnisse.“ Im Rahmen der Vertragsabschlussfreiheit gebe es grundsätzlich keinen Abschlusszwang.
Verbraucherzentrale: Telekom sollte ganz auf Haustürgeschäfte verzichten
Kritisch sieht die Verbraucherzentrale NRW die Praxis. „Grundsätzlich darf niemand wegen seines Alters benachteiligt werden“, stellt Burak Tergek, Referent für Telekommunikationsrecht fest. Eine altersbedingte Ungleichbehandlung sei ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliege. „Aus unserer Sicht liegt ein solcher Grund bei Haustürgeschäften jedoch nicht vor. Denn bei Haustürgeschäften besteht stets die Gefahr, überrumpelt zu werden, ganz unabhängig vom Alter der Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Der Gesetzgeber habe das erkannt und in diesen Fällen ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeräumt. Vor diesem Hintergrund sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Telekom den Vertragsabschluss mit über 85-Jährigen verweigere. Tergek: „Dies könnte als Altersdiskriminierung zu werten sein. Geht es dem Anbieter um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer Überrumpelung, sollte er ganz auf Haustürgeschäfte verzichten.“

