Durch GPS-Signal aufgeflogenTroisdorfer Fahrraddieb zu Haftstrafe verurteilt

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Amtsgericht Siegburg

Amtsgericht Siegburg (Archivfoto)

Ein 42-Jähriger stand unter Bewährung, als er einem 16-Jährigen in Spich das Fahrrad klaute. Jetzt muss der Fahrraddieb ins Gefängnis.

Gelegenheit macht Diebe: Ein Täter entdeckte spätabends ein nicht abgeschlossenes Fahrrad auf einem Supermarktparkplatz in Spich und nahm es mit zu seiner Mutter. Am nächsten Morgen stand die Polizei vor der Tür: Das Rad war mit GPS ausgestattet. Der 42-Jährige landet für diese Tat nun in Haft.

Das liegt an den Lebensumständen des dreifachen Vaters. Der hat nie einen Beruf erlernt, jobbte nur sporadisch im Bauunternehmen des Vaters. Er lebte nach der Trennung der Eltern lange bei seiner Mutter; als diese ihn rauswarf, landete er in einer Obdachlosenunterkunft. Ohne Arbeitsstelle, ohne Perspektive.

Mehrfach wurde er straffällig, auch Drogen waren wohl im Spiel, zur Tatzeit stand er unter laufender Bewährung. Er sei sehr freundlich, aber unzuverlässig, berichtete seine Bewährungshelferin in der Hauptverhandlung. Zu seinem erwachsenen Sohn habe er keinen Kontakt, schilderte der Angeklagte, die beiden jüngeren Töchter, die zunächst bei seiner Mutter und jetzt in einem Kinderheim lebten, sehe er nur alle zwei Wochen, wenn diese die Oma besuchten.

Vier Monate Haft ohne Bewährung für 42-Jährigen

Am Tatabend sei er mit seinem Fahrrad auf der Hauptstraße unterwegs gewesen, habe „zufällig“ das andere Rad erblickt, er habe es nur auf die Reifen abgesehen gehabt: „Ich brauchte neue.“ Er radelte zur Mutter, führte das Fahrrad mit einer Hand mit. Besitzer war ein 16-Jähriger, der es vor dem Supermarkt vergessen hatte, schilderte der Vater des Jugendlichen im Zeugenstand.

Der Zeuge folgte dem GPS-Signal bis zum Haus der Mutter des Angeklagten und alarmierte die Polizei. Den Drahtesel erhielt er unversehrt zurück, indes fehlte das Bügelschloss. Das hätte er gern ersetzt, meinte der Zeuge. Da das Gericht nicht nachweisen konnte, wer es entfernt hatte, blieb dieser Wunsch unerfüllt.

Keinen Erfolg hatte der Angeklagte bei seinem Bemühen um eine Bewährung. Er hat angeblich einen Hausmeisterjob bei einem Fußballclub in Aussicht, bei dem er Sozialstunden leistete. Dafür konnte er aber ebenso wenig einen Nachweis beibringen wie für sein Bemühen um eine Therapie. Vier Monate muss er hinter Gitter. Falls er vor der Ladung zum Haftantritt die Kurve kriegt, so Amtsrichter Dr. Alexander Bluhm, könne der Angeklagte ja in Berufung gehen. Dann könne die nächste Instanz eine Bewährung verhängen.

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