Positiver DrogentestMann durchbricht Schranke und rammt Troisdorfer Polizeiwache

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Polizeikontolle

Ein 44-Jähriger verursachte am Sonntag nicht einen, sondern gleich zwei Unfälle. (Symbolbild)

Ein 44-jähriger Autofahrer hat am Sonntag nicht einen, sondern gleich zwei Unfälle verursacht. Einen deutschen Führerschein hatte er nicht.

Ein 44 Jahre alter Autofahrer hat am Sonntagabend mit seinem Pritschenwagen die Schranke zum Innenhof der Polizeiwache durchbrochen. Seine Fahrt endete an der Fassade des Dienstgebäudes am Eingang, der polizeibekannte Mann am Steuer machte wirre Angaben.

Der Funker im Wachraum gab gerade Hinweise an einen Streifenwagen zu einem Unfall mit eben diesem Gefährt auf der Pastor-Böhm-Straße durch, als er die Kollision live erlebte. Gegen 22 Uhr hatte sich ein 27 Jahre alter Autofahrer aus Bonn gemeldet. Er war mit seiner Limousine in Richtung Autobahn unterwegs, als ihm auf der Pastor-Böhm-Straße ein orangefarbener Renault-Kleintransporter entgegengekommen sei.

Dessen Fahrer habe mehrfach die Fahrertür geöffnet und geschlossen. Außerdem habe er wohl den Motor im ersten Gang hochgejagt. Der Pritschenwagen geriet nach links auf die Gegenfahrbahn. Obwohl der Bonner noch auswich, konnte er einen seitlichen Zusammenstoß nicht vermeiden.

Troisdorf: 44-jähriger Fahrer vorläufig festgenommen

Beide Fahrzeug stoppten, der 27-Jährige ging auf den anderen Wagen zu. Doch der 44-Jährige gab plötzlich Gas und flüchtete. Die Zeugenaussagen und die an der Fassade der Polizeiwache sowie an der Unfallstelle gefundenen Spuren passten zusammen.

Ein Alkoholtest bei dem Mann, der vermutlich mit seinem beiden Hunden in der Fahrerkabine lebt, ergab einen Wert von 0,6 Promille. Außerdem fiel ein Drogentest auf Opiate positiv aus. Der als Betäubungsmittelkonsument Bekannte musste zwei Blutproben abgeben.

Sein belgischer Führerschein wurde eingezogen, den deutschen hatte er bereits verloren. Er wurde vorläufig festgenommen, der Renault sichergestellt. Die beiden Hunde wurden artgerecht untergebracht. Es entstand Schaden von mehr als 6500 Euro, die Ermittlungen wegen der Unfallflucht dauern an. 

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