„Wehrlosigkeit ausgenutzt“Troisdorfer Altenheim-Beschäftigte verprasst 11.000 Euro einer Seniorin

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Frau mit Rollator begegnet einer Altenpflegerin

Eine Ex-Mitarbeiterin eines Troisdorfer Altenheims stand mit ihrem Partner vor dem Siegburger Amtsgericht. Sie hatten das Geld einer hochbetagten Frau verprasst. (Symbolbild)

Auf die Spur der Verdächtigen kamen die Ermittler durch das auffällige Verhalten der 31-jährigen Angeklagten.

„Sie haben die Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt.“ Richter Herbert Prümper nannte die Tat eines Pärchens besonders verwerflich. Mit der EC-Karte, die sie aus dem Zimmer der hochbetagten Dame in einem Troisdorfer Pflegeheim stahlen, hoben sie rund 11.000 Euro an Geldautomaten ab; kauften darüber hinaus für 3000 Euro Luxusgegenstände. Auf die Spur der Verdächtigen kamen die Ermittler durch das auffällige Verhalten der 31-jährigen Angeklagten.

Troisdorfer Altenheim-Mitarbeiterin verhielt sich verdächtig

Denn die damalige Beschäftigte des Pflegeheims, bekanntermaßen notorisch klamm, hatte gegenüber ihren Kollegen von einer bevorstehenden Urlaubsreise nach Holland geschwärmt. Vom 17. bis zum 26. Juli wurden mit der Konto-Karte der über Hundertjährigen täglich zirka 1000 Euro vor allem an Geldautomaten in Troisdorf und im Wohnort der Angeklagten abgeholt, am 27. Juli in den Niederlanden. Dann kündigte die 31-Jährige ihren Job.

Geldnot nannte das Pärchen als Motiv. Der 37-Jährige, Schichtführer in einer Fabrik und zweifacher Vater, sprach von Schulden nach der Trennung von seiner Ehefrau und gestand die Taten ein: „Ich habe zugegriffen, das war moralisch schlecht, es tut mir leid.“ Dessen Lebensgefährtin, seine Mandantin, habe vor allem ihren Dispo-Kredit ausgleichen wollen, sagte deren Strafverteidiger.

Sie haben sich auf fremde Kosten Urlaub gegönnt, das war mehr als dreist
Herbert Prümper, Siegburger Amtsrichter, zu dem angeklagten Pärchen

Die Staatsanwaltschaft sah das anders, die Angeklagten hätten sich ein gutes Leben gemacht, teure Uhren, eine Playstation und Computer-Spiele, Fenstersauger und eine Kaffeemaschine, die allein schon mehr als 1300 Euro kostete, mit dem Geld der alten Dame gekauft. Und sich auf fremde Kosten einen Urlaub gegönnt, prangerte Richter Herbert Prümper an: „Das war mehr als dreist.“

Die Enkelin der heute 103-Jährigen schilderte im Zeugenstand, dass ihre Großmutter ganz aufgeregt bei ihr angerufen habe, als sie entdeckte, dass ihre EC-Karte gestohlen worden war. Von den insgesamt mehr als 14.000 verschwundenen Euro seien bislang nur 50 Euro zurückgeflossen. Die 32-jährige Immobilienkauffrau nickte, als die Angeklagte um Entschuldigung bat, und erwiderte: „Dann bin ich gespannt, was Sie zurückzahlen werden.“  

Der Verteidiger der 31-Jährigen beteuerte, dass diese bald wieder arbeiten wolle. Die Angeklagte ist schwanger, Geburtstermin ist im Mai. Ihr Lebensgefährte beteuerte, dass er ebenfalls den Schaden wiedergutmachen wolle. Das Amtsgericht verhängte gegen beide eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Auflage: Sie müssen monatlich 50 und 150 Euro an die Geschädigte über deren Rechtsanwalt überweisen.    

7200 Euro kommen so in der dreijährigen Bewährungszeit zusammen, klappt das nicht, drohe das Gefängnis, sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft wird zudem einen vollstreckbaren Titel erwirken, sodass die Geschädigte beziehungsweise deren Erben auch den Rest der Summe eintreiben können. Ein Teil der gekauften Luxus-Gegenstände lagert noch bei der Polizei, wenn die Staatsanwaltschaft diese „versilbert“, so Prümper, fließe der Erlös ebenfalls ans Opfer.    

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