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Erste ZeugenaussageProzess um tödlichen Messerangriff auf 30-Jährige in Troisdorf fortgesetzt

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Kerzen standen nach dem tödlichen Angriff auf die 30-Jährige vor ihrer Haustür. (Archivbild)

Kerzen standen nach dem tödlichen Angriff auf die 30-Jährige vor ihrer Haustür. (Archivbild)

Die Anklage gegen den Lebensgefährten der Getöteten lautet auf heimtückischen Mord. Er will sich an das Geschehen jedoch nicht erinnern können.

Im Fall der tödlichen Messerattacke auf eine 30-jährige Frau aus Troisdorf soll der wegen heimtückischen Mordes angeklagte Lebensgefährte nach der Tat selber die Polizei gerufen haben: Die Aussagen der beiden Polizistinnen, die als erste am Tatort eintrafen, lässt den Hintergrund des Notrufs nun in einem neuen Licht erscheinen. Der Angeklagte 29-Jährige soll demzufolge bei seinem Hilferuf von einem Einbruch gesprochen haben. Seine Freundin sei eine Treppe hinabgestoßen worden.

Der Mann soll laut Anklage am 3. Mai dieses Jahres seine Lebensgefährtin aus unklaren Gründen morgens zwischen 8:37 und 9:04 Uhr zu Hause im Flur ihrer Wohnung mit einem großen Fleischermesser angegriffen haben. Die Klinge des Messers soll 20 Zentimeter lang gewesen sein; durch die Stiche erlitt das Opfer schwerste Verletzungen im Brustbereich. Stiche durchdrangen die Lunge und die Schlagader. Weil das Opfer nahezu blind war, gehen die Ankläger von einem heimtückischen Mord aus – das Opfer sei von dem Angriff völlig überrascht worden.

Beamtin erklärt, dass die Polizei wegen eines Einbruchs gerufen worden war

Mit professioneller Distanz beantwortete die Beamtin als erste Zeugin die Fragen des Gerichts: Sie war mit einer Kollegin kurz nach neun Uhr morgens vor der Doppelhaushälfte eingetroffen, in der das Opfer bis zu seinem Tode gewohnt hatte. Die Streifenpolizistinnen waren wegen eines angeblichen Einbruchs verständigt worden. Noch vor der Haustüre seien die Polizisten von dem Lebensgefährten in Empfang genommen worden: Er könne „das nicht sehen“, habe der Mann aufgelöst gerufen. Seine Partnerin sei die Treppe herabgestürzt. Sie benötige dringend Hilfe.

Angesichts der Menge an Blut habe sie ihre Kollegin, die erst vor kurzer Zeit ihre Ausbildung abgeschlossen hatte, zur Sicherung in den ersten Stock des Hauses geschickt, während sie versuchte, das Opfer zu reanimieren. Sie habe sofort mindestens vier Stiche im Brustbereich der 30-Jährigen festgestellt. Angesichts dessen und aufgrund des Verhaltens des Mannes keimte bei der Polizistin der Verdacht auf, dass der Anrufer selber auf seine Partnerin eingestochen haben könnte.

Angeklagter gab an, sich nicht an das konkrete Geschehen erinnern zu können

Sie habe dann ihre Kollegin angewiesen, den 29-Jährigen als Tatverdächtigen zu behandeln. Zum Auftakt des Verfahrens am vergangenen Dienstag (2. Dezember) hatte der Anwalt des Angeklagten, Nils Kassebohm, eine Erklärung seines Mandanten verlesen, in der er die Bluttat einräumte. An das konkrete Geschehen habe er allerdings keine Erinnerung mehr. 

Zwischen ihm und der 30-Jährigen soll es an diesem Morgen zu einem Streit gekommen sein, sie wollten eigentlich zum gemeinsamen Frühstück zu Freunden fahren. Was dann geschah, daran will sich der Angeklagte nicht mehr erinnern können. Sein Gedächtnis habe erst wieder eingesetzt, nachdem er seine Freundin schwer verletzt, blutend und um Atem ringend am Boden gesehen habe.

Das Verfahren wurde mit der Anhörung weiterer Polizisten und Nachbarn als Zeugen fortgesetzt: Ein Beamter erläuterte dem Gericht das Ergebnis seiner Ermittlungen im Freundeskreis und in der Nachbarschaft des Paares.

„Sie war eine starke Persönlichkeit“ habe er von einer Freundin des Opfers erfahren. Im Streit hätte die 30-Jährige ihrem Lebensgefährten „nichts geschenkt“. Der Angeklagte hingegen war dem befreundeten Paar, mit dem beide am Tatmorgen eigentlich zum Frühstück verabredet gewesen waren, als zwar fürsorglich, aber auch motivationslos erschienen. Das Verfahren wird bis in den Januar hinein fortgesetzt.